3040/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bericht über Wirkungsziele bei der RTR

 

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist auf Grundlage des KommAustria-Gesetzes für die Förderung und Regulierung der österreichischen Märkte für Telekommunikation, Post und Medien verantwortlich. Die RTR befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Die Gesellschaftsanteile werden gemeinsam vom Bundeskanzleramt sowie vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet. Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in des Fachbereichs Medien wird von unterschiedlichen Fachbeirät:innen in Entscheidungen bei den eingerichteten Fonds zur Förderung des Medienmarktes unterstützt. Die Entscheidungen über Vergaben aus den jeweiligen Fonds – Fernsehfonds Austria, Digitalisierungsfonds, Privatrundfunkfonds, Nichtkommerzielle Rundfunkfonds, Fonds zur Förderung der digitalen Transformation sowie der Presse- und Publizistikförderung – sollten von eingesetzten Fachbeirät:innen gemeinsam mit dem oder der jeweiligen RTR-Geschäftsführer:in getroffen werden. Leider sind die Vorschläge der Fachbeirät:innen jedoch nicht bindend. Ganz im Gegenteil: Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in kann freihändig, ohne jede Rücksprache und bar jeglicher Transparenz Förderungen in der Höhe von derzeit 92,5 Mio Euro im Jahr 2022 vergeben. (https://www.derstandard.at/story/2000139043213/mehr-als-54-millionen-euroneuer-digitalfoerderung-fuer-medien-wurden-beantragt)

Überdies beschränkt sich laut Gesetz die Tätigkeit der RTR auf die „Verwaltung und Vergabe der Mittel“.  Die RTR fungiert also momentan als Behörde, die ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt und umsetzt. Es gibt aber anscheinend keine Evidenzen zu den Zielen, die mit den Förderungen für den Medienstandort Österreich erreicht werden sollen.

Das bedeutet auch, dass es an der Politik liegt, die Rahmenbedingungen zu gestalten und diese vor allem zu verbessern. Neben der sehr schlechten Aufbereitung der Daten auf der Website, auf die wir schon in einem anderen Antrag hinweisen, stellt sich für uns NEOS momentan vor allem die Frage, inwiefern die RTR evidenzbasierte Medienförderung macht bzw. auf welche Studien sich die RTR beruft bzw. ob es überhaupt welche gibt.

Aus diesem Grund wäre es an der Zeit, dass man unabhängige Expert:innen jährlich mit einem Bericht beauftragt, der sich damit beschäftigt, welche Wirkungen mit den verschiedenen Fördertöpfen erreicht wurden bzw. wie sich die Förderungen konkret auf den österreichischen Medienmarkt auswirken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, zukünftig einen jährlichen Bericht über die Wirkung der verschiedenen Fördertöpfe auf den österreichischen Medienmarkt in Auftrag zu geben, um festzustellen, ob die Förderungen auch die Ziele erreichen, die sie erreichen sollen. In weiterer Folge soll dieser Bericht umgehend auf der Website der RTR veröffentlicht werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.