3041/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Finanzielle und politische Unabhängigkeit für die Wiener Zeitung!

 

Seit 2019 ist klar, dass die Pflichtveröffentlichungen in der Wiener Zeitung aufgrund der EU-Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151) wegfallen werden. Diese Entscheidung ist zu befürworten, da die gedruckte Pflichtveröffentlichung  schon lange nicht mehr zeitgemäß ist und gleichzeitig die Abgabenlast für Unternehmer:innen durch den Wegfall gesenkt wird. Jeder Euro, den Unternehmer: innen nicht in die Pflichtveröffentlichung von Firmenbucheintragungen etc stecken müssen, ist ein Euro, der in Innovation und Arbeitsplätze fließen kann. Damit fällt aber auch die Haupteinnahmequelle der Wiener Zeitung weg. Es ist daher schon lange absehbar, dass es eine Lösung braucht, um den Fortbestand der Wiener Ziehung zu ermöglichen und dabei die journalistische Qualität des Mediums zu erhalten. 

Der vorgestellte Entwurf der Regierung bietet allerdings keine adäquate Lösung für den Fortbestand der Wiener Zeitung und lässt auch viele Expert:innen ratlos zurück. Denn die Wiener Zeitung wird laut Gesetzesentwurf zu einem Hybrid gemacht und soll zugleich als Onlinemedium die "Veröffentlichung von Informationen über zeitgeschichtliche und gegenwärtige Ereignisse" (siehe Gesetzesvorlage § 3 Abs. 2) übernehmen – und damit als eine Art Online-Tageszeitung auftreten - und darüber hinaus auch als Monatsmagazin im Print erscheinen. Bei diesen Vorgaben handelt es sich aber um völlig unterschiedliche redaktionelle Aufgaben, die mit den vorgeschlagenen Mitteln nicht zu bewerkstelligen sind. Das legt nahe, dass die Regierung nicht am Fortbestand der Wiener Zeitung als Qualitätsmedium interessiert ist und die redaktionelle Arbeit und weitere Zukunft mit diesen Vorschlägen untergraben wird. 

Neben der unklaren redaktionellen Ausrichtung für die Wiener Zeitung, soll die "Mediengruppe Wiener Zeitung" – laut Gesetzesvorlage – zugleich auch dafür missbraucht werden, Contentproduktion für staatliche Stellen zu betreiben ("Content Agentur Austria") und sich über den sogenannten "Media Hub Austria" um Journalist:innenausbildung und Medienkompetenz zu kümmern. Das bedeutet nichts weniger, als dass eine gut dotierte Journalist:innenausbildung recht direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt wird. Zurecht haben viele Medienexpert:innen protestiert, dass die Ausbildung von zukünftigen Journalist:innen zukünftig im Bundeskanzleramt angesiedelt werden soll.

Zu allem Überfluss hat die Regierung im Gesetz auch noch festgeschrieben, dass die Wiener Zeitung langfristig Leistungen als Media-Agentur gegenüber dem Bund und Unternehmen des Bundes übernehmen soll. Auch bei diesem Punkt sollte man sich nach einem kurzen Blick auf die langjährige Praxis von Inseratenkorruption in bestimmten Ministerien davor hüten, so eine Agentur in der Weisungskette des Bundeskanzleramtes anzusiedeln.

Der gesamte Vorschlag zur Wiener Zeitung beweist, dass seitens der Bundesregierung kein Interesse besteht, die Wiener Zeitung als Qualitätsmedium fortzuführen. Stattdessen wird das Medium dafür zu missbraucht, die in den letzten Jahren perfektionierte "Message Control" weiter auszubauen – zu einer "Media Control".

Wir NEOS wiederholen deshalb unsere Forderung, dass die Regierung alle Konzepte für den Fortbestand der Wiener Zeitung ernsthaft prüfen soll – allen voran jene, die der Wiener Zeitung echte finanzielle und redaktionelle Unabhängigkeit erlauben würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, einen gänzlich neuen Gesetzesentwurf für die Wiener Zeitung vorzulegen, der die Wiener Zeitung innerhalb eines definierten Zeitraumes in die finanzielle und politische Unabhängigkeit führt. Dieser soll auch die Übernahme durch neue Eigentümer:innen ermöglichen, die den Erhalt der Wiener Zeitung sicherstellen und ein nachhaltiges Finanzierungskonzept vorlegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.