3042/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gezielte Präventionsarbeit gegen Gewalt an Mädchen und Frauen

 

Laut ÖIF hat knapp ein Drittel der Frauen in ihrem Leben bereits sexuelle Gewalt erfahren (1), meist findet diese in Bekanntschafts- oder Familienverhältnissen statt (2). Besonders dramatisch ist, dass die Anzahl der gemeldeten Vergewaltigungen nunmehr das sechste Jahr in Folge zu nahm (3). In der Zwischenzeit wurde das Frauenbudget zwar mehrfach erhöht, finanziert wird damit allerdings im Prinzip vorrangig Gewaltschutz. So wichtig und überfällig diese Budgeterhöhungen und ein stärkerer Fokus auf diesen ist, setzt diese Form von Gewaltschutz aber doch zu spät an. Denn gerade sexuelle Gewalt findet oft in Settings statt, in denen Frauenhäuser keine Anlaufstelle sind. 

So finden zwar rund 75 Prozent aller Vergewaltigungen und Nötigungen in Familien- oder Bekanntschaftsverhältnissen statt, da knapp mehr als ein Drittel aller Opfer von Vergewaltigung oder Nötigung pro Jahr unter 18 Jahren alt sind, sind derartige Anlaufstellen nur verfügbar, wenn es bereits zu Sexualdelikten gekommen ist.  Überdies leben viele Opfer in Konstellationen, wo es schwierig ist, beispielsweise gegen einen Familienangehörigen oder Freund auszusagen und das eigene Zuhause zu verlassen.

Aufgrund der Vielzahl von Fallkonstellationen ist davon auszugehen, dass nicht in allen Fällen Väter die Täter sind, die sexuelle Gewalt an ihren Kindern ausüben. Selbst, wenn dies der Fall wäre, könnten die Opfer nur in wenigen Fällen in Frauenhäusern eine geeignete Unterbringung finden.

Die Frage von Gewaltschutz wird also offensichtlich zu eindimensional gesehen. Einerseits ist dies aufgrund des anhaltenden Stigmata gegenüber dem Thema Sexualität und sexueller Gewalt historisch gewachsen, andererseits ist genau dieses Stigma der Grund, warum keine effektiven Präventionsmodelle bekannt werden. In Einzelprojekten mag es Bemühungen geben, in der breiten Öffentlichkeit werden aber nur Einzelfälle auf Basis der Integrationsfrage oder anhand besonders skandalöser Geschichten von Missbrauch innerhalb von Familien diskutiert. Eine systemische Analyse, wie es sein kann, dass gerade bei sexueller Gewalt ein so hoher Anteil der Opfer noch nicht volljährig ist und auch, warum Missbrauchsfälle in den vergangenen Jahren zugenommen haben, ist daher dringend nötig - vor allem, um effektive Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte zu entwickeln. Als Gesellschaft schulden wir Kindern und spezifisch Mädchen und jungen Frauen, in Sicherheit und frei von sexueller Gewalt aufwachsen zu können.

 

  1. https://www.sexuellegewalt.at/informieren/zahlen-fakten/#Strafverf
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11460/index.shtml
  3. https://www.bmi.gv.at/508/files/SIB_2021/Kriminalitaetsbericht_-_Statistik_und_Analyse.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, Präventions- und Schutzkonzepte vor sexueller Gewalt mit spezifischem Fokus auf Minderjährige auszuarbeiten und im Rahmen der Weiterentwicklung des Gewaltschutzpaketes breitflächig zur Verfügung zu stellen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.