3044/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr MA MLS,

Genossinnen und Genossen

betreffend Entschuldung des Sudans

Im multilateralen Gläubigerforum des Clubs von Paris werden auf Antrag der Schuldnerländer offene Forderungen aus öffentlich garantierten Exportkrediten im Verhandlungsweg einer Regelung zugeführt. Die Pariser Club-Vereinbarung ist die multilaterale Basis für die bilateralen Umschuldungsverträge zwischen dem jeweiligen Gläubigerland und dem Schuldnerland.

Aus der Budgetbeilage „Entwicklungszusammenarbeit"[1] lässt sich dazu folgendes entnehmen: „Neben den kommerziellen Umschuldungen zum Marktzins besteht bei Entwicklungsländern die Möglichkeit von ODA-wirksamen Schuldenerleichterungen durch Zinssatzreduktion bis hin zur gänzlichen Streichung von Schulden unter der sogenannten Heavily Indebted Poor Countries Initiative (HIPC). Zur Liquiditätsunterstützung der von der Corona-Pandemie stark betroffenen Entwicklungsländer wurde zunächst ein Moratorium in Form der DSSI (Debt Service Suspension Initiative) vom Pariser Club und den G 20 gewährt. Ländermit Solvenzproblemen können auch das sogenannte „Common Frame for Debt Restructuring beyond DSSI" in Anspruch nehmen. Ziel derartiger Pariser Club- und Common Framework-Vereinbarungen ist es, durch ein „fair burden sharing" der Gläubiger zu einer Erleichterung der Auslandsverschuldung des Umschuldungslandes beizutragen.
Die für die Gläubiger damit verbundenen Aufwendungen sind in Konformität mit den DAC Regeln ODA anrechenbar.
In den nächsten Jahren werden größere ODA-wirksame Beiträge aus Entschuldungen bzw. Schuldenerleichterungen vor allem aus der Entschuldung des Sudan sowie aus der langfristig angelegten Schuldenerleichterung bei Kuba anfallen.

Der Sudan erreichte bei Währungsfonds und Weltbank Ende Juni 2021 den sogenannten Decision Point im Rahmen der HIPC-Entschuldung. So konnte im Gläubigerforum Pariser Club im Juli 2021 eine multilaterale Vereinbarung zur Teilentschuldung des Sudan abgeschlossen werden. Eine bilaterale Umsetzung war bisher aufgrund der politischen Entwicklung im Sudan jedoch nicht möglich. Der exakte Termin für eine bilaterale Umsetzung ist realistisch nicht prognostizierbar. Damit verschieben sich die ODA-wirksamen Beiträge aus Entschuldungen zumindest auf 2023 und folgende Jahre für die restliche Streichung."

In der Beilage führt das Bundesministerium selbst an, dass ein exakter Termin realistisch nicht prognostizierbar sei, trotz alledem findet sich die Position „Entschuldung des Sudans" als Prognose immer und immer wieder in den Budgetunterlagen: Im Jahr 2021 hieß es, die ODA-Quote wird mit 1,7 Mrd. € 0,45% des BNE betragen, die deutliche Steigerung entfalle auf den Bereich „Schuldenreduktion"(Sudan)[2] - die ODA-Quote 2021 It. Budgetbeilage 2023 liegt bei nur 0,31 %. Im Jahr 2022 hieß es, es werde mit 3,7 Mrd. € eine Verdreifachung der Österreichischen ODA-Leistungen von 2020 auf 0,87% BNE erwartet[3], was im Wesentlichen auf die Schuldenreduktion (Sudan) zurückzuführen wäre - die ODA-Quote 2022 It. Budgetbeilage 2023 lag bei nur 0,3%. Für den BVA 2023 heißt es jetzt wieder, es werde mit 4,1 Mrd. € eine Verdreifachung der ODA-Leistungen von 2021 erwartet, die ODA-Quote soll 0,86% des BNE betragen[4].

In der Budgetanfragebeantwortung vom 16.11.2022 führt das Bundesministerium für Finanzen erneut aus, dass die ODA Quote ohne die Position „Entschuldung des Sudans" voraussichtlich lediglich 0,32% des BNE betragen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten würden in Zukunft gerne mit einer voraussichtlichen ODA Quote arbeiten, die ohne „Zahlenkosmetik" auskommt und die, die Position „Entschuldung des Sudans" nicht jährlich erneut enthält und stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen eine Darstellung der ODA Quote in den Planwerten des Bundesvoranschlages in der nächsten Budgetvorschau zu erarbeiten, die eine allfällige Entschuldung des Sudans nicht Jahr für Jahr miteinberechnet und Österreichs ODA Quote daher Jahr für Jahr höher erscheinen lässt, als sie tatsächlich ist".

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss



[1] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2023.pdf ;

S.32 f

[2] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2021/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2021.pdf, S. 5

[3] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2022/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2022.pdf, S. 5

[4] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2023.pdf, S. 5