3045/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter 

betreffend Automatische Fotoimplementierung bei Beantragung eines Behindertenpasses aus nationalen Datenbanken (1831 d.B.) bis zum 31. März 2023

 

 

Am 14. Dezember 2022 wurde folgender Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen:

 

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1792/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische Fotoimplementierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken

 

Die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben einen Anspruch auf einen Behindertenpass (1). Der Behindertenpass kann für Steuervergünstigungen, Erlangung eines Parkausweises und bei vielen Firmen für Ermäßigungen verwendet werden. Je nach Behinderung sind dann die Mitnahme eines Assistenzhundes erlaubt oder es gibt vergünstigte/gratis Angebote für eine Begleitperson (2). Das Sozialministeriumsservice bietet die Möglichkeit, den Behindertenpass online mittels eines Formulars zu beantragen. Wenn diese Variante gewählt wird, muss ein aktuelles Passfoto hochgeladen werden (3). Für die Menschen mit Behinderungen ist aber, je nach Beeinträchtigung, der Gang zum Fotografen umständlich und mühsam. Es wäre daher zu überlegen, ob nicht ein Foto aus den nationalen Fotodatenbanken verwendet werden könnte. Ähnlich wie bei der E-Card, könnte in einem ersten Schritt überprüft werden, ob ein österreichischer Pass oder Personalausweis verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte überprüft werden, ob ein Foto aus einem Scheckkartenführerschein verfügbar ist (3).


 

Quellen:

(1):https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html

(2):https://www.bizeps.or.at/wissenswertes/behindertenpass/

(3):https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html

(4): https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835056&portal=ecardportal

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd die Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Mag. Verena Nussbaum und Dr. Dagmar Belakowitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.

 

Da diese türkis-grüne Bundesregierung bekannt dafür ist, dass sie auch einstimmig verabschiedete Entschließungen in den Ausschüssen und im Plenum des Nationalrats vorsätzlich und wiederholt einfach ignoriert, werden wir dafür Sorge tragen, dass die Entschließung im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1792/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische Fotoimplementierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken (1831 d.B.) zeitnah ungesetzt wird und eine entsprechende Frist setzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Möglichkeit zu schaffen, die Verfügbarkeit eines in einer (wie oben beschriebenen) Datenbank vorhandenen Fotos automatisch zu überprüfen und erst bei Nichtvorhandensein eines solchen Fotos vom Antragsteller/der Antragstellerin das Hochladen eines neuen Passfotos zu verlangen. Dieses Projekt soll durch das BMSGPK bis zum 31. März 2023 umgesetzt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.