3057/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.12.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Troch,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs - Schaffung von sozialen Grundrechten

 

Zum Tag der Menschenrechte forderten die Armutskonferenz und Amnesty International, soziale Menschenrechte in die österreichische Verfassung aufzunehmen, wobei sie insbesondere das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein, die Mindestversorgung, das Recht auf Wohnen und das Recht auf Bildung ansprechen.

Im Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich, heißt es im allgemeinen Teil:

„Staatliches Handeln ist in Österreich aufgrund der Bundesverfassung gegeben, die gerade die letzten Monate bewiesen hat, dass sie auch nach 100 Jahren ihrer Geltung das solide Fundament unserer Republik bildet. Wir wollen die vorhandenen Stärken dieser Bundesverfassung vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen weiterentwickeln – damit die Menschenrechte, das Verfassungsrecht und der Rechtsstaat auch in Zukunft eine gute Grundlage für unser Land, für unsere Umwelt und für die Arbeit der österreichischen Verwaltung sind.“

Auf Seite 13 dieses Regierungsprogramms wird im konkreten das Vorhaben wie folgt beschrieben:

Stärkung der Grund- und Menschenrechte

• Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen

• Verankerung der Menschenwürde


 

• Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf Europaratsebene

• Einsatz auf europäischer Ebene für den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus

• Österreich wird sich für eine Stärkung von Initiativen auf internationaler Ebene einsetzen, um wirksam Problemen entgegenzutreten, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen.

• Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat bis Ende Dezember 2021 wird Österreich aktiv zur Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes beitragen.

• Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG-Kinderrechte

Konkret dürfte dieses Vorhaben jedoch zwischen den Regierungsfraktionen genauso scheitern, wie das auf Seite 17 vorgestellte Vorhaben Schaffung der Informationsfreiheit. Es ist daher aus der Sicht des Ausschusses für Menschenrechte besonders bedauerlich, dass gerade die grundrechtlichen Vorhaben, die im Regierungsprogramm dargestellt sind, bisher nicht umgesetzt werden konnten.

Es ist daher dringend an der Zeit, diese Vorhaben wieder einzufordern, sie wurden ja den Österreicherinnen und Österreichern versprochen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für EU und Verfassung folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, wird aufgefordert, umgehend in einen Dialog mit allen im Nationalrat vertretenen Fraktionen zu treten, um möglichst rasch die Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und zur Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie zur Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen, wie dies wörtlich im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen den Bürgerinnen und Bürgern versprochen wurde, zu erreichen.

In diesen Dialog sollen auch Expertinnen und Experten eingebunden werden, um möglichst qualitätsvolle Lösungen zu finden.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte