3059/A XXVII. GP

Eingebracht am 14.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 geändert wird

            Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2021, wird wie folgt geändert: 

1. Dem § 8 Abs.4 wird folgende Z 6a eingefügt:  

„6a. den Teilnehmer/innen eines Freiwilligen Sozialjahres für die Dauer ihres Einsatzes ein Klima-Ticket-Ö zu gewähren“

2.In §21 wird folgender Satz angefügt:

„Die Kosten des KlimaTickets Ö sind den anerkannten Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu ersetzen.“

3. In §47 wird folgende Z 2a eingefügt:

            „2a. hinsichtlich § 8 Abs. 4 Z 6a die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie;“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales


 

Begründung:

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Projekt für junge Erwachsene und grundsätzlich für jede Person möglich, die Interesse und Motivation dafür mitbringt, 10-11 Monate in einer sozialen Einrichtung in Österreich mitzuarbeiten. Das Freiwillige Soziale Jahr ist kein Projekt für „Nebenbei“, sondern erfordert hohes Verantwortungsvermögen, physische und psychische Stabilität und Belastbarkeit und die Bereitschaft, bis zu 34 Wochenstunden in der Einsatzstelle mitzuarbeiten. Im Gegensatz zu TeilnehmerInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres erhalten Grundwehrdiener und Zivildienstleistende für die Dauer ihres Einsatzes das KlimaTicket Österreich.
Gerade die Fahrtkosten stellen für die Einsatzstellen eine große finanzielle Belastung dar. Eine Finanzierung des KlimaTickets aus Bundesmittel würde diese nicht nur entlasten, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und das Freiwillige Soziale Jahr sowie das Freiwillige Umweltschutzjahr zusätzlich aufwerten.