3059/A XXVII. GP
Eingebracht am 14.12.2022
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Antrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd
Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Freiwilligengesetz BGBl I 17/2012 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2021, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 8 Abs.4 wird folgende Z 6a eingefügt:
„6a. den Teilnehmer/innen eines Freiwilligen Sozialjahres für die Dauer ihres Einsatzes ein Klima-Ticket-Ö zu gewähren“
2.In §21 wird folgender Satz angefügt:
„Die Kosten des KlimaTickets Ö sind den anerkannten Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu ersetzen.“
3. In §47 wird folgende Z 2a eingefügt:
„2a. hinsichtlich § 8 Abs. 4 Z 6a die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie;“
Begründung: