3061/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.12.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schaffung eines Arzneimittelkostendeckels
Energiekrise, Vervielfachung der Energiepreise, Rekordinflation – die Bevölkerung leidet unter diesen Bedingungen, die Regierung setzt falsche oder gar keine Maßnahmen. Viele können sich das Leben schon nicht mehr leisten. Ebenso geht es vielen bei ihrer Gesundheit. Arzneimittelkosten und Rezeptgebühr steigen jährlich. Viele überlegen nach dem Arztbesuch, ob sie sich ihre Arzneimittel überhaupt leisten können.
2007 wurde der Rezeptgebührendeckel in der Höhe von 2 Prozent des jeweiligen Jahres-Nettoeinkommens eingeführt. Als Nettoeinkommen gelten Lohn oder Gehalt ohne Sonderzahlungen, Pensionen oder sonstige Bezüge wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Für alle gesetzlich Versicherten wird ein Rezeptgebührenkonto bei der Krankenkasse eingerichtet. Darauf werden das Jahresnettoeinkommen und die bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Wenn Sie die "Deckelung" erreicht haben, wird das beim Stecken der E-Card in den Arztordinationen angezeigt. Dort wird die Rezeptgebühr-Befreiung auf dem Rezept vermerkt.
Der Nachteil: die Rezeptgebühr beträgt 2022 bereits 6,65 Euro und steigt im nächsten Jahr auf 6,85 Euro an. Es gibt zahlreiche Arzneimittel, deren Kosten derzeit bereits unter diesem Betrag liegen und obwohl sie vom Arzt/Ärztin verordnet werden, zählen diese nicht für den Rezeptgebührendeckel. Dadurch wird die Grenze bei vielen Versicherten auch trotz geringem Einkommen nicht erreicht, obwohl sie zahlreiche Arzneimittel verordnet bekommen haben und bei der Abgabe in den Apotheken bezahlt haben. Diese Arzneimittel scheinen zum Nachteil des/der Patient*in auch nicht in der ELGA auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Rezeptgebührendeckelung in eine Arzneimittelkostendeckelung umgewandelt wird. Damit sollen alle verordneten Arzneimittel in die Kostenobergrenze eingerechnet werden.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss