3063/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

 

 

Ein Antrag der CDU im Thüringer Landtag mit dem Titel „Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache“[1] wurde wie folgt begründet:

 

1.    Eine deutliche Mehrheit von etwa zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland lehnt die Einführung einer sogenannten Gendersprache ab, wie verschiedene Umfragen bestätigen.

2.    Die Verwendung der sogenannten Gendersprache ist Ausdruck einer ideologischen Auffassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage stellt.

3.    Sprache ist eines der wichtigsten Ausdrucksmittel, sie verbindet und prägt die Kultur. Sie muss in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein und sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes bewegen. Dies schließt alle öffentlichen Bereiche, insbesondere die öffentliche Verwaltung, aber auch die öffentlich-rechtlichen Medien ein.

4.    Veränderungen der Sprache setzen sich dann durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein verstanden und akzeptiert werden. Davon kann angesichts der fehlenden Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung jedoch keine Rede sein. Verantwortlich für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks ist ausschließlich der Rat für deutsche Rechtschreibung und nicht das vermeintlich opportune Handeln einer dem Gender-Mainstreaming verpflichteten politischen Bewegung.

5.    Alle Menschen sollen sensibel entsprechend ihrem Geschlecht angesprochen werden. Hierbei handelt es sich um eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht durch verordnete und in der Bevölkerung nicht akzeptierte Abweichungen von orthographischen Regeln erzwungen werden kann.

 

In Österreich lehnen laut einer Umfrage vom Oktober 2022 des Institutes für Demoskopie und Datenanalyse für die „Kronen Zeitung“ 71 Prozent von 1.250 Befragten eine „gendersensible“ Sprache ab.

 

Der österreichische Sprachwissenschafter Heinz-Dieter Pohl schreibt in seinem Aufsatz „‘Gender‘, Grammatik und Rechtschreibung“, erschienen in „Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie?“:

 

Obwohl weder nach Duden noch nach Österreichischem Wörterbuch derzeit „gegenderte“ Formen mit Binnen-I (Muster: LehrerInnen) oder Schrägstrich (Muster: Schüler/innen [die Schreibung Schüler/-innen ist aber zulässig, s.u.]) als korrekt gelten, sind sie (nicht nur) in Österreich weit verbreitet und zu einer Art amtlicher Norm geworden, wenn sie sich auch (noch) nicht allgemein durchgesetzt haben bzw. gegen deren Gebrauch immer häufiger opponiert wird und manche Medien ihn vermeiden. Dazu kommen noch das „Gender-Sternchen“ (Muster: Student*innen), der Unterstrich _ (sogenannter „Gender-_Gap“, Muster: Teilnehmer_innen) und Klammern (Muster: Bürger(innen) [außer in Verkürzungen, s.u.]). Daher ist die Frage berechtigt, inwieweit ihr Gebrauch als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung zu sehen ist. Dazu stellt der Rat für deutsche Rechtschreibung fest:

 

Seit seinem Aufkommen wird die Frage nach dem Verhältnis des Binnen-I zur Norm gestellt: Ist es orthographisch korrekt? Dazu muss man festhalten, dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist; sie wird unter den Verwendungsweisen, die gegenwärtig der Großschreibung zugewiesen werden, nicht erwähnt.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Zum einen hat das Binnen-I, worauf schon seine Nähe zu den Formen mit Schrägstrich weist, graphostilistischen Charakter. Es bewegt sich damit im Bereich der Textgestaltung, der nicht der amtlichen Regelung unterliegt. Zum anderen ist es, aufs Gesamt gesehen, auf bestimmte Gebrauchsbereiche der deutschen Sprache beschränkt. Damit ist seine Verbreitung nicht so allgemein gebräuchlich, dass es ins Rechtschreibregelwerk aufgenommen werden müsste.“

 

In seinem Beschluss vom 16.11.2018 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung allgemeine Kriterien geschlechtergerechter Schreibung definiert, die am 26.03.2021 in einer weiteren Sitzung bestätigt wurden:[2]

 

Geschlechtergerechte Texte sollen 

·                    sachlich korrekt sein, 

·                    verständlich und lesbar sein, 

·           vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),

·                    Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,

·           übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen,

·           für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.

 

Das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung (= Deutsche Rechtschreibung – Regeln und Wörterverzeichnis) ist für Schulen und öffentliche Verwaltungen je nach den rechtlichen Grundlagen in den verschiedenen Ländern des deutschsprachigen Raums verbindlich, wenn es von den staatlichen Stellen aufgrund von Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beschlossen worden ist.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Schulen anzuweisen, die Regeln der deutschen Sprache einzuhalten und sich insbesondere bezüglich der geschlechtergerechten Schreibung an die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu halten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.



[1] https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/89342/gendern_nein_danke_regeln_der_deutschen_sprache_einhalten_keine_politisch_motivierte_verfremdung_der_sprache.pdf

[2] https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf