3064/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan
Mit 1. Jänner 2021 wurde das Fachhochschulgesetz mit dem §2a ergänzt, in dem der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert wurde:
(1) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) ist das strategische Planungsinstrument des Bundes für die Entwicklung des Fachhochschulsektors und die Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen. Er hat insbesondere zu umfassen:
1. die von den Fachhochschulen entsprechend den Zielen und leitenden Grundsätzen gemäß § 3 zu erbringenden Leistungen;
2. die Grundsätze für neue Fachhochschul-Studiengänge und Änderung bestehender Fachhochschul-Studiengänge zur Weiterentwicklung des hochschulischen Portfolios und der Hochschulstruktur;
3. die vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes.
(2) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan hat einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen.
(3) Mit jenen Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen, die Bundesmittel gemäß Abs. 1 Z 3 erhalten, sind Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.
Verabsäumt wurde jedoch – analog zu den LV der Universitäten – einen Zeitplan festzulegen. Somit gibt es keinen verbindlichen Termin, bis wann dieser Plan vorzuliegen hat. Der aktuell gültige FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan endet mit dem Studienjahr 2022/23. Somit gibt es für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend noch kein strategisches Planungsdokument des Bundes für die weitere Entwicklung des Fachhochschulsektors in Österreich.
Die FPÖ drängt seit mehreren Monaten darauf, einen entsprechenden Plan endlich vorzulegen. Ein diesbezüglicher Antrag, der eine Vorlage des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 30. Juni 2022 verlangt hat, wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt. Ein weiterer diesbezüglicher Antrag vom 21. September 2022, mit dem eine Vorlage bis 30. Oktober 2022 verlangt wurde, wurde ebenso vertagt. Nun neigt sich das Jahr 2022 dem Ende zu und es gibt noch immer keinen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, einen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 10. Februar 2023 vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.