3065/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Es braucht eine wirklich faire Schwerarbeiterregelung für die Justizwache
Mit der Einführung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwache wurde zumindest vordergründig eine langjährige freiheitliche Forderung[1] endlich umgesetzt. Mit dem Beschluss der neuen Schwerarbeiter-Regelung können ab 1. Jänner 2023 Angehörige der Justizwache – wie bereits Polizisten und Soldaten – die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen und damit mit 60 Jahren ihre Pension antreten. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insassen standen. Auf der Webseite des Justizministeriums wird zur Einführung der Schwerarbeiterregelung ausgeführt:[2]
„Konkret betrifft das vor allem Beamt:innen, die in Abteilungen, Anstaltsbetrieben oder Werkstätten tätig sind. Pro Jahr können dann laut Berechnungen etwa 50 Personen von dieser neuen Regelungen Gebrauch machen.“, heißt es dazu auf der Website des Justizministeriums.
Die geringe Anzahl der Begünstigten erklärt sich durch zwei Systemfehler, die es zu beheben gilt. Einerseits werden Krankenstände ab dem 30. Tag nicht mehr berücksichtigt. Kollegen, die beispielsweise durch einen schweren Dienstunfall oder eine schwere Erkrankung gerechtfertigt nicht arbeiten können, werden somit zusätzlich schlechter gestellt und müssen die Zeit als 60-Jährige nachholen und länger Dienst verrichten. Andererseits werden Arbeitsplätze mit ständigem Insassenkontakt (z.B. Aufnahme, Entlassung, Depot und Ordnungsstrafreferent) nicht analog berücksichtigt, sondern von der neuen Schwerarbeiterregelung faktisch ausgeschlossen.
Statt einer Scheinlösung, durch welche nur eine Handvoll Betroffene Zugang zur Schwerarbeiterregelung bekommt, braucht es eine faire Herangehensweise. Die Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten als Teil der Exekutive sind in der Ausübung ihres Dienstes laufend einem Risiko für Leib und Leben ausgesetzt. Diese Leistung muss ehrlich und nicht nur symbolisch anerkannt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten der Schwerarbeiterregelung für die Justizwache nicht durch den Ausschluss bestimmter Arbeitsplätze mit ständigem Insassenkontakt unsystematisch zu begrenzen. Ferner sollen Krankenstände, insbesondere bei schweren Dienstunfällen, keine nachteilige Wirkung für die Betroffenen entfalten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
[1] Siehe beispielsweise der Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung durch Justizwachebeamte (837/A(E)), 11.12.2014, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00837/index.shtml
[2] https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/Schwerarbeiter-Regelung-f%C3%BCr-Justizwache.html