3067/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.12.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Drin Petra Oberrauner, Maximilian Lercher

Genossinnen und Genossen

betreffend „Mehr Mittel für den Breitbandausbau und Förderfokus auf offene Glasfasernetze der öffentlichen Hand“  

 

Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, hat die österreichische Bundesregierung bis 2026 rund 1,4 Milliarden Euro an Fördermitteln für den landesweiten Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. So soll bis spätestens 2030 ganz Österreich flächendeckend mit schnellem Internet versorgt werden. Ein Ziel, das im August 2022 vom Telekommunikationsunternehmen A1 als  „sehr ambitioniert“ und „herausfordernd“ bezeichnet wurde. Denn bis jetzt schneidet Österreich im Europa- Vergleich auf diesem Gebiet nicht gut ab. Länder wie Malta, Luxembourg, Dänemark und Estland verfügen bereits über 100% Glasfaseranschlüsse oder stehen kurz davor dieses Ziel zu erreichen. In Österreich kommt man 2022 hingegen erst auf eine Abdeckung von 57% der Haushalte. Laut einem Bericht im Standard heißt das, dass 1,7 Millionen Haushalte weiterhin auf einen Glasfaseranschluss warten müssen.[1] Auch bei den Festnetzgeschwindigkeiten steht Österreich nicht gut dar. In einem Vergleich der 27 EU-Länder plus Schweiz, Norwegen und das VK kommt Österreich nur auf den 22. von 30 Plätzen mit 67,45 Mbit/s Download- und 17,14 Mbit/s Upload-Geschwindigkeit. [2] Der europäische Spitzenreiter Dänemark hingegen schafft Geschwindigkeiten von174,67 Mbit/s bzw. 100,49 Mbit/s.  

Beim mobilen Breitband steht Österreich zwar etwas besser dar und lange Zeit wurde von der Regierung auch darauf gesetzt, dass es ausreicht, strukturschwache Gebiete mit mobilem Internet zu versorgen. Die Coronakrise hat jedoch gezeigt, dass mobiles Internet symmetrische Standleitungen aus Glasfasern in vielen Fällen nicht ersetzen kann. 


 

Es gibt also noch viel zu tun, um die flächendeckende und gleichwertige Versorgung aller Österreicher*innen mit schnellem und sicherem Internet sicherzustellen.  Die Regierung hat das Budget für den Breitbandausbau 2023 um zwei Millionen Euro von 246,5 Mio. Euro auf 248,5 Mio. Euro aufgestockt. Die Erhöhung liegt weit unter der Inflation und wird nicht reichen, um den Gemeinden auch im ländlichen Raum bei einem schnellen Ausbau des Breitbandnetzes zu helfen.

Damit verlieren diese Gemeinden die gestalterische Möglichkeit, den flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet auf ihrem Gebiet selbständig sicherzustellen und es erhöht sich die bereits große Abhängigkeit der Gemeinden von den Projekten privater Infrastrukturinvestoren. Private Infrastrukturinvestoren tendieren jedoch dazu, nur die profitablen Filetstücke von Gemeinden zu versorgen, die weniger profitablen Ortsränder aber auszulassen, was zu einer digitalen Zwei-Klassen-Gesellschaft führt. Zudem bringt der Breitbandausbau durch private Infrastrukturinvestoren immer auch die Gefahr mit sich, dass diese die kritischen Netze anschließend an den nächstbesten Bestbieter weiterverkaufen.

Es ist jedoch die Aufgabe der Politik, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für alle Menschen in Österreich und in allen Regionen Österreichs sicherzustellen. Die Menschen müssen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum gleiche Chancen vorfinden. Dafür ist der flächendeckende festnetzgebundene Breitbandausbau essentiell und eine Grundvoraussetzung, um die Abwanderung aus den ländlichen Regionen einbremsen zu können. Wir wissen spätestens seit Beginn der Covid-19-Pandemie, dass die barrierefreie Versorgung mit schnellem und sicheren Internet über die Qualität als Wohnort und Firmensitz mitentscheidet und somit zu einer existenziellen Standortfrage für viele Gemeinden geworden ist.
Zudem sehen wir gerade anhand der Strom- und Gasmarktentwicklung, wie wichtig es ist, dass die österreichische Gesellschaft durch den Staat einen entscheidenden Einfluss bei der kritischen Infrastruktur behält. 

Die flächendeckende Versorgung mit schnellem und sicherem Festnetzinternet muss daher als Daseinsvorsorge verstanden werden, die mehrheitlich durch die öffentliche Hand in Form von offenen Glasfasernetzen zur Verfügung zu stellen ist. Diese offenen Glasfasernetze ermöglichen zudem einen offenen Wettbewerb der verschiedenen Internetprovider, was auch den Kund:innen zu Gute kommt.

Neben der stärkeren Finanzierung offener Glasfasernetze der öffentlichen Hand ist auch eine Unterstützung für die Anschlussfinanzierung etwa bei den Verlegungskosten bis zum Haus zu gewähren, damit sich die Problemlage nicht nur einfach zur Bevölkerung hin verschiebt.


 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen und sein für Digitalisierung und Breitbandausbau zuständiger Staatssekretär werden aufgefordert, die Breitbandförderung so zu strukturieren und das Budget für den Breitbandausbau vom Volumen so auszustatten,

-          dass die Förderungen Großteils in den Ausbau mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlicher offener Glasfasernetze fließen,

-          es auch Fördermittel für die Verlegung bis zum Haus gibt,

-          ein flächendeckender Zugang für die Bevölkerung jeder Region, noch vor dem Jahr 2030, de facto ermöglicht wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung ersucht.



[1] Vgl. https://www.derstandard.at/story/2000137843872/breitbandausbau-1-7-millionen-haushalte-in-oesterreich-warten-auf-schnelles

[2] Vgl. https://www.speedtest.net/global-index [ October 2022]