3071/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Christian Lausch, Rosa Ecker
und weiterer Abgeordneter
betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension
Bezieher von Beamtenpensionen zahlen seit Jahren den sogenannten Pensionssicherungsbeitrag, der zwischen 3 und 15 Prozent liegt. Bei der derzeitigen Regelung müssen auch Waisen, Halbwaisen und Witwen von ihren Bezügen diesen Pensionssicherungsbeitrag bezahlen. Es kommt dabei immer wieder zu Härtefällen wie z.B. bei einer Familie, deren Vater verstorben ist und wo nun das behinderte Kind und die Witwe lebenslang diesen Pensionssicherungsbeitrag von ihren Bezügen zahlen müssen.
Bei der Pensionsanpassung wurden die Beamten und ASVG-Versicherten gleichgestellt. Das war bei der seinerzeitigen Einführung des Pensionssicherungs-beitrages nicht der Fall, hat sich aber mittlerweile geändert. Daher ist auch der Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen in seiner jetzigen Form zu überdenken. Darüber hinaus wird im Bereich der Beamtenpensionen ein wichtiger Aspekt völlig außer Acht gelassen. Die Pensionen im öffentlich-rechtlichen Pensionssystem haben den Charakter einer Firmenpension. Viele Beamte haben deshalb äußerst niedrige Anfangsbezüge in Kauf genommen, weil beim Einstellungsgespräch die Zusage unter Hinweis auf das (damals) geltende Recht gemacht wurde, eine entsprechend bessere Pension zu erhalten.
Der erstmals 1993 von der damaligen SPÖ-ÖVP Koalition eingeführte „Pensionssicherungsbeitrag“ für Bezieher niedriger Ruhebezüge ist ungerecht und sollte bis zur Höhe der ASVG Höchstpension entfallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, hinkünftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.