3075/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umfassende Inklusion im tertiären Bildungsbereich verankern!

 

Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. In Österreich ist die UN-BRK seit 2008 in Kraft (1). In Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze) verpflichten sich die Staaten dort unter anderem zu Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit (2). Artikel 4 - 1b (Allgemeine Verpflichtungen) verpflichtet die Staaten dazu "alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen" (ebd). Dies ist im tertiären Bildungsbereich jedoch nur möglich, wenn auch Studierende während ihres Studiums dahingehend ausgebildet werden. 

Zur Umsetzung der UN-BRK hat die Bundesregierung am 6. Juli 2022 im Ministerrat den „Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030“ beschlossen. Dieser NAP Behinderung II ist der Nachfolgeplan zum NAP Behinderung I, der 2012 beschlossen wurde und mit Ende 2021 ausgelaufen ist. In beiden nationalen Aktionsplänen wird die Wichtigkeit einer flächendeckenden Sensibilisierung zum Thema Behinderung und Inklusion betont (3, 4). Im NAP II findet man bezüglich inklusiven Inhalten in Studiengängen folgendes bei den Zielsetzungen:

"Auf- und Ausbau von Inklusion und Barrierefreiheit (im Sinne eines umfassenden Verständnisses von Barrierefreiheit) vor und während des Studiums."

Sowie bei den Maßnahmen:

"Auf- und Ausbau des Bereichs Inklusion und Barrierefreiheit in Lehre und Forschung (Assistive Technology, Universal Design, Disability Studies) an Universitäten und Hochschulen" (4)

Diese Sensibilisierung kann nur durch Aufklärung erfolgen - das ist an den Universitäten und Fachhochschulen mit einer hohen fachlichen Qualität gut und nachhaltig möglich. Werden die Studierenden durch Lehrveranstaltungen dazu gebracht, zukünftig in ihren Berufen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen mitzudenken, so ist die Inklusion einen großen Schritt weitergebracht und man wäre Umsetzung der UN-BRK einen Schritt näher. Essenziell wäre Inklusion beispielsweise in Studiengängen wie Informatik (digitale Barrierefreiheit), Architektur (bauliche Barrierefreiheit) oder pädagogischen Fächern wie Lehramtsstudien oder Erziehungswissenschaften.

Das Wissen über eine gesellschaftlich an den Rand gestellte Menschengruppe (jene mit Behinderungen), könnte in Österreich mit einer Verankerung von Inklusion in den Curricula somit einen enormen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Mehrwert bringen.   

  1. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
  2. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=19
  3. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=165
  4. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die Maßnahme "Auf- und Ausbau des Bereichs Inklusion und Barrierefreiheit in Lehre und Forschung (Assistive Technology, Universal Design, Disability Studies) an Universitäten und Hochschulen" aus dem NAP II, sowie die Zielsetzung der UN-BRK hinsichtlich inklusiver Bildung, im Zuge der Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und über den FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan in Umsetzung zu bringen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.