309/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Streichung der Kammerumlage II
Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos anerkennenswerte historische Verdienste im Bereich des sozialen Ausgleichs in Österreich erzielt. Aufgrund ihrer alten, tief verankerten Denkmuster hat die Kammer aber den Sprung ins 21. Jahrhundert bisher leider noch nicht geschafft. In den letzten Jahrzehnten verkam die Wirtschaftskammer immer mehr zu einer finanzstarken Vorfeldorganisation der Volkspartei. Weder farblich noch inhaltlich trennbar, wurde die Interessenvertretung über die vergangenen Jahrzehnte immer mehr zu einem Spielball der Parteipolitik.
Anstatt den Unternehmen mit Effizienz und Serviceorientierung unter die Arme zu greifen, besticht die Kammer durch ihre überbordenden internen Strukturen, finanzielle Intransparenz und einem ständigen Parteienzugriff. Und hinterlässt damit bei ihren Pflichtmitgliedern Argwohn und Frustration. Die Wirtschaftskammer mit ihrer Bundesorganisation, den 9 Länderorganisationen, den Sparten und unzähligen Fachorganisationen, Fachverbänden, Fachgruppen, Innungen und Gremien ist eine aufgeblähte Organisation. Rund 800 Fachorganisationen mit mehr als 4500 Mitarbeiter_innen und zahlreichen Funktionär_innen sorgen dafür, dass die Struktur genau so bleibt wie sie ist.
Anstatt das Sprachrohr des Unternehmertums zu sein, ist die Kammer nur mehr der verlängerte Arm der Parteipolitik. Luxus-Pensionen im fünfstelligen Bereich, Werbeausgaben im achtstelligen Bereich und Rücklagen im zehnstelligen Bereich.
So kann es nicht weitergehen.
Sofortige Streichung der Kammerumlage II
Die Kammerumlage 2 wurde 1979 als temporäre Unterstützung für notleidende Kleinstunternehmer_innen eingeführt. Mittlerweile leiden die Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer aber vor allem unter der Kammerumlage 2 selbst. Die Einhebung war ursprünglich nur für vier Jahr geplant - 40 Jahre später gibt es sie noch immer und die Einnahmen für die Wirtschaftskammer aus der KU 2 sind höher denn je.
Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage 2 ist der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Daher führen die jährlich steigenden Löhne der Arbeitnehmer_innen auch zu jährlich steigenden Einnahmen für die Wirtschaftskammer.
Dementsprechend dynamisch haben sich auch die Einnahmen der Wirtschaftskammer über die Kammerumlage II entwickelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem
die Streichung der Kammerumlage II sichergestellt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.