3091/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 25.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dietmar Keck, Rainer Wimmer
Genossinnen und Genossen
betreffend Abschaffung der Aliquotierung der ersten Anpassung
Die meisten Arbeitnehmer*innen können es sich nicht aussuchen, wann sie in Pension gehen. Wenn sie Glück haben, können sie bis zum Erreichen der gesetzlichen Alterspension in Beschäftigung bleiben und werden zum frühestmöglichen Pensionsantrittszeitpunkt gekündigt.
Für diese Personen hängt es in Zukunft vom Geburtstag ab, ob sie einen lebenslangen Verlust ihrer Pension hinnehmen müssen, denn Türkis/Grün hat die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung eingeführt. Damit hängt es vom Pensionsstichtag ab, wie viel Pensionsanpassung man im nächsten Jahr bekommt. Hat man das Glück mit Jänner eines Jahres in Pension zu gehen, bekommt man im nächsten Jahr die volle Anpassung, mit Juli nur mehr die Hälfte und mit November oder Dezember gar keine Anpassung mehr.
Wenn die Inflation sich irgendwo zwischen Null und zwei Prozent bewegt, mag man das weniger spüren. Doch gerade jetzt in der Krise wirkt sich die Minder- oder gar Nichtanpassung stark aus und zwar bis ans Lebensende.
Bei der Pensionsanpassung zieht man die Inflation von Mitte des Vorvorjahres bis Mitte des Vorjahres heran. Das heißt: Man weiß schon jetzt, dass die Anpassung 2024 zwischen 8 und 10 Prozent liegen wird. Wer also erst im Herbst oder Winter in Pension geht, fällt um diese Anpassung fast oder gänzlich um. Dieser Verlust bleibt und summiert sich über die gesamte Bezugsdauer.
Je höher die Pensionsanpassung ist, desto größer die Ungerechtigkeit – im Jahr 2024 führt das dazu, dass Menschen, die ab November oder Dezember 2023 ihre Pension erstmals antreten, wahrscheinlich eine dauerhafte Pensionskürzung in der Höhe von rund acht Prozent in Kauf nehmen müssen. Daraus kann ein gewaltiger finanzieller Nachteil entstehen: Bei einer Bruttopension von 1.600 Euro würde der Verlust in 20 Jahren beispielsweise satte 35.000 Euro ergeben. Auch die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Pro Jahr gehen in Österreich rund 100.000 Menschen neu in Pension, 90.000 davon nicht im Jänner – sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.
Bereits heuer erleiden Pensionist*innen durch die Aliquotierung einen erheblichen Nachteil. Nicht nur, dass die Anpassung 2023 nur einen Teil der tatsächlichen Inflation abgegolten hat, wurde diese durch die Aliquotierung weiter gekürzt. Zwar wurde die Regelung für heuer etwas abgemildert, sodass zumindest die halbe Pensionsanpassung gewährt wird, es macht aber einen Unterschied, ob man 5,8 Prozent oder nur 2,9 Prozent Anpassung in Zeiten einer Inflation zwischen 8 und 10 Prozent erhält. Und zusätzlich bedeutet die Regelung eben einen lebenslangen Pensionsverlust.
Ein weiterer besonderer Aspekt entsteht nunmehr durch die Anhebung des Frauenpensionsalters. Für die nächsten 10 Jahre, beginnend mit 2024, werden durch die halbjährliche Erhöhung des Antrittsalters um ein halbes Jahr, die Pensionsantritte für Frauen vorwiegend in die zweite Jahreshälfte fallen. Damit werden ihre Pensionen automatisch durch die Aliquotierung gekürzt. Bei den ohnehin relativ niedrigen Frauenpensionen ist diese Auswirkung eine weitere Benachteiligung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung rückwirkend mit 1.1.2022 abgeschafft wird.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales