3092/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 25.01.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch
Genossinnen und Genossen
betreffend Einführung einer Schutzklausel bei der Aufwertung der Pensionskontogutschriften
Die Arbeiterkammer hat vor wenigen Tagen aufgezeigt, dass die derzeitige Regelung der Aufwertung der Pensionskontogutschriften bei dieser hohen Teuerung einen hohen Verlust für Neupensionist*innen bringt.
Die seit Beginn der Erwerbstätigkeit auf dem Pensionskonto liegenden Gutschriften werden jährlich aufgewertet“. Dies geschieht in der Regel mit der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne. Doch das passiert nach geltender Gesetzeslage mit Zeitverzögerung von 2 bis 3 Jahren. Wer heuer in Pension geht, erhält also eine Aufwertung um 3,1%, der Wert entspricht den Lohnsteigerungen aus 2019/20.
Da aber wegen der hohen Inflation die Lohnabschlüsse heuer bei 7–8% lagen, ist das viel zu wenig. Erst bei Pensionsantritten ab 2026 wird die Teuerung voll eingerechnet. Alle, die vorher in den Ruhestand gehen, verlieren viel Geld.
Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass Personen, die 2023 in den Ruhestand treten, eine um 5,3% niedrigere Pension erwartet, bei Pensionsantritt mit Beginn 2024 sind es gar 7,8%. Bei einem Pensionsanspruch von 2000 € beträgt die Kürzung mit Antritt heuer 90 Euro im Monat, mit Antritt 2024 sind es 160 €. Wenn man noch 20 Jahre lebt, summiert sich das auf einen Verlust von weit über 20.000 Euro.
Nachdem rund 100.000 Personen pro Jahr ihre Pension antreten, sind bis 2026 rund 300.000 Menschen durch diese Berechnung von hohen lebenslangen Pensionskürzungen betroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der bei der Ermittlung der Aufwertungszahl zur bisherigen Regelung eine Schutzklausel eingeführt wird, indem die Aufwertungszahl jedenfalls immer mindestens die Höhe der aktuellen Jahresinflation abzubilden hat.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales