3093/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend keine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

 

 

Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Das Besondere daran ist, dass die Arbeitnehmer*innen einen Lohnausgleich für die reduzierte Arbeitszeit erhalten und Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung von der Dienstgeberin oder vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt werden. Somit bleiben die Pensions- und Abfertigungsansprüche vollständig erhalten.

 

Die Altersteilzeit kann in zwei Form reduziert werden:

·    Kontinuierliche Variante: Die Arbeitszeitreduzierung erfolgt über die gesamte Laufzeit. Der Arbeitgeber erhält 90% des Mehraufwands vom AMS refundiert.

·    Blockvariante: Altersteilzeit teilt sich in eine Arbeits- und eine Freizeitphase, wobei die Freizeitphase max. 2,5 Jahre betragen darf. Der Arbeitgeber erhält nur 50% des Mehraufwands vom AMS refundiert.

 

Die Regierung hat nun bei ihrer Klausur zu Beginn dieses Jahres einige Änderungen mit gravierenden Auswirkungen vorgeschlagen. Kurzgefasst will sie die geblockte Altersteilzeit schrittweise abschaffen.

 

Die Zahl der Bezieher*innen von Altersteilzeit ist kontinuierlich im Sinken und betrug im Vorjahr im Durchschnitt von Jänner bis September pro Monat 36.204 Personen. Davon waren lediglich 8.458 in der geblockten Variante.

 

Frauen (24.227) nehmen die Altersteilzeit mehr als doppelt so oft in Anspruch wie Männer (11.978).

Einerseits wird nun das Pensionsantrittsalter für Frauen bis 2033 von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben, damit steigt auch das frühestmögliche Antrittsalter für den Beginn der Altersteilzeit. Parallel dazu wird nun auch die Laufzeit der Blockvariante der Altersteilzeit stufenweise gekürzt. Ab 2029 ist dann überhaupt keine Altersteilzeit – in der Blockvariante – mehr möglich. Da für Frauen beide Maßnahmen gleichzeitig wirken, sind sie doppelt betroffen.

 

Bislang hat die geblockte Altersteilzeit ältere Beschäftigte erfolgreich im Job gehalten. Dies ist besonders wichtig für Arbeitnehmer*innen in psychisch und körperlich belastenden Jobs. Außerdem haben es ältere Arbeitslose immer noch schwer, einen neuen Job zu erhalten. Das Abschaffen der geblockten Variante verschärft somit den Druck auf ältere Arbeitende. Künftig werden Beschäftigte mit Gesundheitsproblemen entweder den Arbeitsplatz verlieren oder bis zur gänzlichen Invalidität weiterarbeiten müssen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, die Inanspruchnahme der geblockten Altersteilzeit weiterhin zu ermöglichen und nicht abzuschaffen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales