3094/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 25.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Andreas Kollross, Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
betreffend Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB)
Das Konjunkturpaket 2015 der damaligen SPÖ-ÖVP-Regierung stellte zur Schaffung von leistbarem Wohnraum Mittel für den Bau von zusätzlichen 30.000 Wohnungen bereit, welche damals am Kapitalmarkt nur zu vergleichsweise hohen Konditionen besorgt werden konnten (siehe Ministerratsbeschluss vom 24. März 2015).
Dadurch sollte leistbarer Wohnraum für rund 68.000 Bewohner über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren sowie siedlungsbezogene Wohn-Infrastruktur errichtet werden. Insgesamt war damals von einem Investitionsvolumen von 5,75 Milliarden Euro ausgegangen worden, davon 5 Milliarden Euro für die Wohnraumschaffung und 750 Millionen Euro für siedlungsbezogene Wohn-Infrastruktur, finanziert über die gesetzliche Erweiterung des Geschäftskreises von Wohnbaubanken. Der vom Bund garantierte Teil der Gesamtfinanzierung betrug 500 Millionen Euro von insgesamt 5 Milliarden Euro. Durch die Haftungsübernahme des Bundes für ein EIB-Globaldarlehen über 700 Millionen Euro (davon 500 Millionen Euro bundesbehaftet) sollte die Finanzierung und Investitionstätigkeit im Wohnbau angeregt werden.
Die EIB-Mittel wären über die „Wohnbauinvestitionsbank“ (WBIB), die im Eigentum der Wohnbaubanken und Bausparkassen gestanden wäre, an gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger direkt zu den Nutzern in Form langfristig leistbarer Mieten weitergeleitet worden.
Genau diese WBIB, die unter der Regierung Kurz-Strache liquidiert wurde, fehlt jetzt, da die Zinsen wieder steigen und so manche Wohnbaugenossenschaft die steigenden Zinsen direkt an ihre Mieter*innen weitergibt. Mit den billigeren Krediten der WBIB könnte dies verhindert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, die die Wiedereinführung Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.