3098/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausloten des Synergiepotentials durch die Verringerung der Anzahl an Förderstellen im Bereich der Filmförderung

 

 

Mit der im Dezember des Vorjahres beschlossenen Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden sollten unter anderem die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Österreich weiterentwickelt und dafür auch entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch die entsprechenden für die Förderungen in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Bundes in den nächsten Jahren erhöht.

 

Der Rechnungshof führte in seiner Stellungnahme vom 2. November 2022 zum gegenständlichen Gesetzesentwurf unter anderem folgendes aus:[1]

 

(1)  Mit dem Entwurf sollen

·         gemäß § 8 Abs. 1 Filmstandortgesetz 2023 der Bundes-minister für Arbeit und Wirtschaft die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) mit der Abwicklung der Förderungsmaßnahmen nach dem Filmstandortgesetz 2023 im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragen,

·         weiterhin das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung bestehen bleiben (…) und

·         auch die RTR–GmbH weiterhin Förderungen nach dem KommAustria–Gesetz (etwa Fernsehfilmförderung)

vergeben können.

 

Die Erläuterungen halten zu den finanziellen Auswirkungen des Entwurfs fest, dass in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt über alle 19 österreichischen filmfördernden Institute rd. 72,56 Mio. EUR ausbezahlt worden seien. Die Förderungen durch das Österreichische Filminstitut beliefen sich in diesem Zeitraum nach den Erläuterungen auf rd. 13. Mio. EUR jährlich.

 

Für die Jahre 2023 bis 2026 werden die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs – zuzüglich der Kosten der Förderabwicklung durch die AWS und die Austrian Business Agency Österreichische Industrieansiedelungs– und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) – für den Bund (in Mio. EUR) wie folgt beziffert:

 

2023

2024

2025

2026

37,032 Mio

47,174 Mio

57,257

62,366

 

(2) Da auch in den Erläuterungen zur genannten Regierungsvorlage auf die Förderungen durch österreichweit 19 filmfördernde Institute hingewiesen wird, verweist der RH diesbezüglich auf seinen Bericht „Filmförderung in Österreich“, Reihe Bund 2011/2, in dessen TZ 48 festgehalten wurde, dass österreichweit damals 18 Einrichtungen für die Filmförderung bestanden, und „beim Bund [...] drei Einrichtungen für die Filmförderung zuständig [waren]“.

 

Er empfahl daher den betroffenen Bundesländern und den damals zuständigen BKA und BMUKK, „... pro Gebietskörperschaft nur eine Einrichtung mit der Filmförder-ung zu betrauen.“ (SE 1, TZ 48.2).

 

(3) Auch nach den jüngst beschlossenen gesetzlichen Änderungen im Bereich der Filmförderung sollen Förderungen mit Bundesmitteln weiterhin durch drei Einrichtungen, nämlich durch die vom BMAW zu beauftragende AWS, durch das Österreichische Filminstitut und durch die RTR–GmbH erfolgen.“

 

Auch vor dem Hintergrund, dass die vorgesehenen Fördermittel des Bundes bis zum Jahr 2026 auf rd. 62,4 Mio. EUR erhöht werden sollen, weist der RH darauf hin, dass unter Verweis auf seine o.a. Empfehlung auch im vorliegenden Entwurf eine Verringerung der Anzahl der Förderstellen nicht angestrebt wird.

 

„Die Vielzahl an Förderungseinrichtungen sowie die unterschiedlichen Förderungsbedingungen waren für Förderungsgeber und Förderungswerber nachteilig“, so der Rechnungshof in seinem oben erwähnten Bericht aus dem Jahr 2011. „Durch die Herabsetzung der Zahl der Einrichtungen für die Filmförderung wären jedenfalls Synergieeffekte zu erwarten“, so der Rechnungshof damals.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nach-stehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung aller für Filmförderungs-einrichtungen zuständigen Gebietskörperschaften mögliche Synergiepotentiale durch eine Verringerung der Anzahl der Filmförderstellen, wie vom Rechnungshof in seinem Bericht ‚Filmförderung in Österreich‘ aus dem Jahr 2011 empfohlen, im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln auszuloten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/221544/

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/221544/