3104/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 25.01.2023 |
Eingearbeiteter Antrag |
Hinweis der ParlDion: Gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) ist der Kurztitel eines Gesetzes im Titel einer Novelle zu verwenden: daher müsste der Titel richtig heißen: Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird Eine Titeländerung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. |
Bundesgesetz, mit dem das das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Zum Stichtag der Einbringung tritt das gegenständliche Bundesgesetz mit Ablauf des 30.06.2023 außer Kraft; Hinweis der ParlDion: Auch beim Eingang soll gem. den leg. RL nur der Kurztitel sowie eine allfällige Abkürzung eines Gesetzes verwendet werden; weiters sind die Fundstellen der Stammfassung sowie der letzten Novelle zu nennen; daher müsste der Eingang richtig heißen: Das COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID‑19‑MG, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2022, wird wie folgt geändert: Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. |
Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) wird wie folgt geändert: |
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Hinweise der ParlDion: Vor dem beantragten Gesetzestext fehlt die Absatzbezeichnung „(18)“; diese müsste mittels eines Abänderungsantrages ergänzt werden. |
§ 13 Abs. 18 lautet: |
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(18) § 4a Abs. 1 und § 7a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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„Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Jänner 2023 außer Kraft.“ |
(18) |