3105/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornographie

 

 

Die Online-Zeitschrift „Beobachter-Online“ berichtete über den Kampf des Herrn Marcel Jeninga gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. In diesem Bericht wird insbesondere auf ein Pädophilen-Handbuch im Darknet eingegangen, welches als 1000-seitiges PDF heruntergeladen werden kann. Es wird die Anatomie von Kindern, ob männlich oder weiblich, beschrieben und insbesondere gezeigt, wie Missbrauch ohne sichtbare Verletzungen vollzogen werden kann: [1]

 

Es beschreibt auf zirka 1.000 Seiten in englischer Sprache detailliert in mehreren Stufen das Vorgehen, wie ein Täter, ohne Spuren zu hinterlassen, ein Kind sexuell missbrauchen kann (der „Beobachter“ hatte darüber bereits berichtet). In dem Handbuch werden mögliche Risiken, die Vorgehensweise, wie man das Vertrauen eines Kindes erlangen kann sowie strategisch günstige Orte, an denen sich potentielle Opfer am besten überwältigen lassen, gezeigt. Es werden sogar die Vorgehensweisen für verschiedene Altersgruppen dargelegt.

 

Für jede eigene Gruppe gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Zur Erklärung wird dabei genau die Anatomie eines Kindes, sowohl Mädchen als auch Jungen, beschrieben. „Dazu gehört auch eine Zeichnung der kindlichen Hand“, so Jeninga. Dadurch sollen Verletzungen und damit Spuren vermieden werden.

 

Nicht nur, dass im Darknet solche Anleitungen heruntergeladen werden können, können auch Sexpuppen in Kindergestalt ohne Probleme über Online-Plattformen erworben werden. Die Puppen werden in verschiedenen Größen angeboten und aus China versandt. Neben diesem besonders verstörenden Produkt finden sich aber auch noch Dutzende weitere Ganzkörper-Puppen, die mehrere Hundert Euro kosten. Mit einer Größe von 125 Zentimeter und einem Gewicht von 20 Kilogramm sind auch sie eindeutig einem Kinderkörper nachempfunden.[2] In Dänemark wurde der Kauf von Kindersexpuppen verboten, um dem Kindesmissbrauch nicht Vorschub zu leisten.

 

Jonni Brem ist Leiter der Männerberatung Wien und Verantwortlicher der österreichischen Initiative "Nicht Täter Werden", die mit Pädophilen arbeitet. Er stellt gegenüber der WIENERIN[3] eindeutig klar:

 

Ich kann die Argumentation für den Erwerb von Kindersexpuppen nicht nachvollziehen, vor allem da ein ein 'Abreagieren' an Sexpuppen eher zu einer Verstärkung der Fantasien und Fixierungen führt, anstatt darum, einen Weg aus der Fixierung auf Kinder zu finden. Deswegen treten wir vehement gegen den Erwerb von kindlichen Sexpuppen auf und würden es empfehlen, diese zu verbieten. Genauso, wie wir den Konsum von Kindesmissbrauchsfotos und -videos, die fälschlicherweise immer noch als Kinderpornografie bezeichnet werden, bekämpft haben, da erlittenes Unrecht nicht zur Abfuhr von Trieben benutzt werden darf.

 

2019 hat der Nationalrat – gegen die Stimmen von SPÖ, NEOS und Jetzt – eine Verschärfung hinsichtlich des Schutzes von hilfsbedürftigen und wehrloser Personen sowie auch Minderjährigen beschlossen. Diese Gesetzesänderung greift jedoch erst, wenn diese grausamen Taten begangen wurden. Die Gefahr gehört dagegen so früh wie möglich minimiert. „Missbrauchsanleitungen“ und Kindersexpuppen, die die Hemmschwelle absenken und den Wunsch wecken beziehungsweise verstärken, sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen zu begehen, potenzieren die Gefahr für sexuellen Missbrauch.

 

Folgerichtig muss das Herunterunterladen, das Hochladen, und das Weiterleiten des Handbuchs für Pädophile und der Verkauf von Kindersexpuppen per Gesetz so schnell wie möglich verboten werden, und jeglicher Verstoß gegen dieses Gesetz ist dann strafrechtlich zu ahnden.

 

Die Regierungsfraktionen und die zwei anderen Oppositionsfraktionen lehnten den Antrag 2660/A(E) von den Abgeordneten Rosa Ecker (FPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) betreffend unter Strafe stellen von Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen sowie auch einen Verkauf von Kindersexpuppen am 19. Oktober 2022 ab.

 

Am Freitag, 13. Jänner 2023, wurde bekannt, dass Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials angeklagt wird. Berichten zufolge soll Teichtmeister kinderpornographische Bilder aus dem Darknet in einem erschreckenden Ausmaß heruntergeladen haben. Der Strafprozess wird am 8. Februar 2023 beginnen.

 

Bereits vor rund eineinhalb Jahren wurden erste Vorwürfe gegen Teichtmeister in Zusammenhang mit Gewalt gegen seine Partnerin, wegen des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch und wegen Drogenmissbrauchs bekannt, wie auch einer entsprechenden Stellungnahme der Burgtheater GmbH vom 15. Jänner 2023 entnommen werden kann.

 

Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge des seit eineinhalb Jahren laufenden Ermittlungsverfahrens wurden insgesamt 22 Datenträger wie Laptops, Handys und Speichersticks mit 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich pornografischen Darstellungen Minderjähriger gefunden, wie es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien heißt.

 

In einem Zeitraum von zumindest Februar 2008 bis Anfang August 2021 habe sich Teichtmeister entsprechende Dateien verschafft und diese besessen, wie es heißt. In einem psychiatrischen Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien, das dem ORF vorliegt, heißt es, dass aufgrund der ungewöhnlich großen Menge an Daten bisher lediglich eine eingeschränkte Bestandsaufnahme möglich gewesen sei. „Es ist daher zu erwarten, dass die tatsächliche Zahl gespeicherter Dateien mit kinderpornografischen Inhalten noch größer ist“, heißt es in dem Gutachten.[4]

 

Darüber hinaus habe den Berichten zufolge Teichtmeister an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus mit Sprechblasen mit pornographischen Inhalten versehene Collagen angefertigt. Eines dieser Bilder habe seine damalige Lebensgefährtin entdeckt und die Polizei informiert.

 

Wie sich nunmehr herausstellt waren sowohl im Burgtheater, dem Arbeitgeber von Teichtmeister, als auch im zuständigen Kulturministerium die schrecklichen Vorwürfe gegen Teichtmeister in Zusammenhang mit dem Horten kinderpornographischer Bilder bereits seit September 2021 bekannt.

 

Dass trotz dieser Vorwürfe damals nichts geschah und Teichtmeister in den letzten eineinhalb Jahren weiter am Burgtheater in Hauptrollen zu sehen war, ist im höchsten Maße unverständlich und lässt den Versuch einer Vertuschung zumindest vermuten.

 

Erst jetzt, nach Bekanntwerden der Anklage bzw. des bevorstehenden Strafprozesses gegen Teichtmeister, zog man die Notbremse, beendete sein Dienstverhältnis mit dem Burgtheater und ordnete plötzlich auch seitens des Kulturministeriums eine Prüfung an.

 

 

Aus den angegebenen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

Ergänzend dazu soll ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für jene Personen geschaffen werden, die entsprechende Sachverhalte anzeigen bzw. an die Öffentlichkeit bringen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.



[1] https://www.beobachter-online.de/seesen/nachricht/paedophilen-handbuch-endlich-ein-erfolgserlebnis-fuer-marcel-jeninga.html

[2]https://futurezone.at/digital-life/kindersexpuppen-auf-amazon-sorgen-fuer-entsetzen/400759206

[3] https://wienerin.at/padophilie-danemark-stellt-kauf-von-kindersexpuppen-unter-strafe

 

[4] https://orf.at/stories/3301418/