3106/A XXVII. GP
Eingebracht am 25.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Alois Stöger, Genossen und Genossen
betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe BGBl. I Nr. 38/1999 geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe BGBl. I Nr. 38/1999 geändert wird.
Das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe BGBl. I Nr. 38/1999 in der Fassung des 22 wird wie folgt geändert:
1. Dem § 70 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Verträge, die der Bund als Träger von Privatrechten nach den §§ 69 und 70 Abs. 1 abschließt, bedürfen zur Gültigkeit der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.
1. Dem § 224 wird folgender Absatz 43 angefügt:
(43) §70 Abs. 3 tritt mit 1. April 2023 in Kraft.
Begründung:
In den Medien wurde bekannt, dass die Republik Österreich einem Unternehmen in wirtschaftlichen Eigentum eines australischen Konzerns die Rechte des Aufsuchens von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen überlassen hat. Um einen Ausverkauf österreichischer Rohstoffe transparent zu machen ist die Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich.