3106/A XXVII. GP

Eingebracht am 25.01.2023
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Antrag

 

der Abgeordneten Alois Stöger, Genossen und Genossen

betreffend ein

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe  BGBl. I Nr. 38/1999 geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe  BGBl. I Nr. 38/1999 geändert wird.

 

 

Das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe  BGBl. I Nr. 38/1999 in der Fassung des 22 wird  wie folgt geändert:

1.       Dem § 70 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

(3) Verträge, die der Bund als Träger von Privatrechten nach den §§ 69 und 70 Abs. 1 abschließt, bedürfen zur Gültigkeit der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.

 

1.       Dem § 224 wird folgender Absatz 43 angefügt:

 

(43) §70 Abs. 3 tritt mit 1. April 2023 in Kraft.

 

Begründung:

In den Medien wurde bekannt, dass die Republik Österreich einem Unternehmen in wirtschaftlichen Eigentum eines australischen Konzerns die Rechte des Aufsuchens von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen überlassen hat. Um einen Ausverkauf österreichischer Rohstoffe transparent zu machen ist die Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie