3122/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erhebung Gewaltschutzangebote
Trotz mittlerweile quasi jährlicher Budgeterhöhungen für Gewaltschutz, ist für viele Betroffene nicht immer ersichtlich, an welcher Stelle sie die bestmögliche Erstberatung erhalten. So gibt es zwar Frauenhelplines, Opfernotruf, Frauenhäuser und die Möglichkeit, einfach die Polizei zu informieren - was genau alles unter Gewaltschutz fällt, ist aber nicht immer ganz ersichtlich. So gibt es unterschiedlichste Zuständigkeiten, auch die Budgeterhöhungen, die gemeinsam als Gewaltschutzpaket zusammengerechnet werden, fallen ja in verschiedenste Ressorts und Zuständigkeiten.
Neben dieser Verteilung über verschiedene Ministerien hinweg, gibt es Überschneidungen zwischen Bundesländern und Bundestätigkeiten, auch freiwilligen Organisationen oder Vereine übernehmen viele der zugehörigen Aufgaben. Gerade eine derartige Vielfalt an Angeboten sorgt aber oft für Verwirrung. Einerseits für Betroffene, die beispielsweise zwischen der Übersichtsseite des Bundeskanzleramtes (1), der Gewaltschutzlandkarte (2) oder Informationen ihrer Bundesländer (bspw 3, 4) wählen müssen, andererseits natürlich auch für die politische Ebene. So hat das Frauenministerium erst Ende 2022 einen erstmaligen Überblick erhalten, wie es um die Verteilung von Gewaltambulanzen in Österreich steht. Auch bei anderen Angeboten ist nicht auszuschließen, dass es ebenso Informationslücken gibt, etwa bei potentiellen Überschneidungen von Bundes- und Landesangeboten. Mangels ordentlicher Erhebung gibt es dazu allerdings auch keine Informationen.
Wer effektiven Gewaltschutz betreiben möchte, darf aber nicht nur auf finanzielle Ressourcen verweisen, sondern muss sich eben auch dessen bewusst sein, was mit diesen Ressourcen geleistet wird, was geleistet werden könnte und wie diese Mittel bestmöglich genutzt werden. Übersichtsseiten (5) zeigen beispielsweise, dass es vielfältige Telefonangebote gibt, Gewaltschutzseiten verweisen sowohl auf Stalking, Mobbing, als auch auf Gewalt gegenüber Heimkindern etc. Welche Aufgaben wo wie genau übernommen werden, ist durch diese vielfältige Themenvermischung nur selten ersichtlich. Unklare Strukturen, Mehrgleisigkeiten und Ineffizienzen helfen aber weder Opfern, noch verstärken sie Gewaltschutz. Eine Übersicht über Aufgabenbereiche und Finanzierungsströme in dieser Vielfalt von Angeboten ist daher notwendig, um abgestimmten, zielgerichteten und effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und
Medien, wird aufgefordert, eine umfassende Erhebung aller
Gewaltschutzeinrichtungen und -angebote inklusive Aufschlüsselung der
Finanzierungen sowie konkreter Aufgabenbereiche durchzuführen und diese
dem Nationalrat zukommen zu lassen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.