3125/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend HHC - Suchtmittel ohne Suchtmittel-Klassifikation
In der Debatte über Cannabis als Suchtmittel gab es in den vergangenen Jahren internationale Erkenntnisse und einen resultierenden Konsens, das Cannabis beziehungsweise die Inhaltsstoffen THC und CBD ein weitaus niedrigeres Suchtpotenzial hat, als angenommen wurde. In weiterer Folge wurden/ werden Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) bzw. Cannabidiol (CBD) als Einzelstoff neu eingestuft und in vielen Ländern der Welt legalisiert. Im Zuge dieser Debatten über Legalisierung und Kriminalisierung verschiedener chemischer Bestandteile muss aber eben genau über diese verschiedenen Bestandteile auch getrennt diskutiert werden. So ist Cannabis ja nicht eine "Droge", die einen Wirkstoff mit einer bestimmten Wirkung hat, sondern die Pflanze beinhaltet verschiedenste chemische Inhaltsstoffe, die unterschiedlich wirken. Je nach Bestandsstoff gibt es verschiedene (Langzeit-) Studien und konkrete wissenschaftliche Erkenntnisse, welche konkreten Folgen diese haben.
So ist erwiesen, dass THC beispielsweise psychoaktiv ist und Schmerzrezeptoren blockiert, Euphorie und Entspannung gehören zu den häufigsten Wirkungen. CBD hingegen wirkt weder berauschend, noch macht es abhängig, dafür wird ebenso von einer schmerzlindernden Wirkung gesprochen. Bei Wirkstoffen, die in geringerer Menge in Cannabis vorkommen, gibt es hingegen weitaus weniger Erkenntnisse, allerdings gibt es auch für diese neuere Nutzungsweisen. So kommt beispielsweise Hexahydrocannabinol (HHC) als einer von insgesamt 60 Bestandteilen von Cannabis in sehr geringen Mengen vor, auch dieser Wirkstoff ist psychoaktiv. Aufgrund seines geringen Vorkommens in der Pflanze wurde HHC in den letzten Jahrzehnten aber kaum Aufmerksamkeit geschenkt, zu mühsam war es, diesen Stoff spezifisch aus Cannabis auszulösen. Durch modernere Verfahren kann HHC nun aber auch synthetisch hergestellt werden und wird als legale Alternative zu Cannabis als Gesamtpflanze beziehungsweise zu THC vermarktet (1). Da die österreichische Suchtmittelpolitik Stoffe aufgrund ihrer Wirkungen unterscheidet, ist es notwendig auch auf Änderungen am Markt zu reagieren und auch neue Produkte in das entsprechende Regelwerk einzufügen. Andernfalls entstehen automatisch Gesetzeslücken, die bestimmte Substanzen trotz ihrer Wirkung zu ganz legalen Drogen machen. Eine Reform der österreichischen Suchtmittelpolitik ist in ihrer Gesamtheit zwar mehr als überfällig, einzelne Produkte aus Gesetzeslücken heraus breit verfügbar zu machen, stellt ohne Aufklärung aus gesundheitlicher Sicht aber ein enormes Risiko dar und sollte nicht aus Nachlässigkeit heraus möglich sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, Hexahydrocannabinol in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung aufzunehmen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.