3126/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Ziel der Altersteilzeit ist es, ältere Beschäftigte durch eine Arbeitszeitreduktion (inkl. 50 Prozent Lohnausgleich) länger im Erwerbsleben zu halten. Dieser Zielsetzung entspricht derzeit jedoch nur die kontinuierliche Altersteilzeit, bei der die Erwerbstätigen anschließend mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit bis zum Regelpensionsantrittsalter arbeiten. Die geblockte Altersteilzeit unterläuft hingegen diese Zielsetzung.

Denn in der Praxis arbeiten Arbeitnehmer:innen bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar. Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine Frühpensionierungsmöglichkeit, die noch dazu mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice (AMS) subventioniert wird. Den Dienstgeber:innen werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50% vom AMS ersetzt. Damit subventioniert das AMS den Unternehmen das Wegrationalisieren von Arbeitsplätzen durch frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2021 rund 96 Mio. Euro (1). Gerade angesichtes des akuten Arbeitskräftemangels ist der Einsatz dieser Mittel widersinnig. Der Staat kauft mit dem Geld der Arbeitslosenversicherung Erwerbstätige aus dem Arbeitsleben hinaus.

Auch AMS Vorstand Johannes Kopf äußert mehrfach Kritik an der geblockten Altersteilzeit und fordert eine Abschaffung dieser: "Aus meiner Sicht könnte man die geblockte Altersteilzeit abschaffen". Die geblockte Altersteilzeit entspreche seiner Ansicht nach einer "Frühverrentnung" und nicht "altersgerechtem Arbeiten" (2). Nach langer Zeit des anhaltenden Widerstandes sieht das inzwischen auch die Regierung so und plant deshalb die versteckte Form der Frühpension abschaffen (3), allerdings erst mit 2030, außerdem fehlt nach wie vor die entsprechende Regierungsvorlage. Warum eine sachlich richtige und von sämtlichen Expertinnen unterstützte Maßnahme bis 2030 aufgeschoben wird, bleibt unerklärlich.

Zu selben Ergebnis wie AMS-Chef Kopf kommt auch eine Studie des Institutes für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2017, die insbesondere die Anreizwirkung, de facto in Frühpension zu gehen, aber auch die Altersteilzeit insgesamt, deutlich kritisiert: "Vor dem Hintergrund der geringen Erwerbstätigkeit Älterer in Österreich ist das ATZG sehr kritisch zu beurteilen. Die empirische Analyse hat eindeutig gezeigt, dass das ATZG das Arbeitsangebot (Arbeitszeitvolumen) der Älteren reduziert. Die vom ATZG ausgelösten makroökonomischen Effekte sind gering. Bezogen auf die vergleichsweise hohen Ausgaben für die Förderung der Altersteilzeit erscheint eine umfassende Reform des ATZG daher unbedingt angeraten." (4)

Zusätzlich führt die geblockte Altersteilzeit auch zu einem verzerrenden statistischen Effekt im Bereich des Pensionsantrittsalters. Obwohl in Form der geblockten Freizeitphase ein vorzeitiger Ruhestand vorliegt, wird dieser Zeitraum als aufrechtes Arbeitsverhältnis, nicht als Pension betrachtet. Damit stellt die Regierung das Pensionsantrittsalter künstlich höher dar, als es tatsächlich ist.

 

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/10745

(2) https://www.diepresse.com/5202432/ams-chef-kopf-empfiehlt-abschaffung-der-geblockten-altersteilzeit

(3) https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2174313-Ende-fuer-versteckte-Fruehpension.html

(4) https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/1835/1/2008-graf-hofer-sellner-wroblewski-winter-ebmer-evaluierung-der-arbeitsmarktpolitischen-wirkungen-des-altersteilzeitgeldes.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit mit 01.01.2024 vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.