3127/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, MMag. Katharina Werner Bakk. , Kolleginnen und Kollegen

betreffend betreffend Transparenz und Rechtssicherheit an E-Ladestationen

 

Laut einer aktuellen Anfragebeantwortung des BMK (3761/AB-BR/2023) sind mit Stand Oktober 2022 in Österreich 103.265 E-PKW zugelassen, das ist eine Erhöhung von fast 35 % gegenüber dem Jahr Vorjahr. Es ist sehr begrüßenswert, dass der Bestand an E-Fahrzeugen nun seit Jahren kontinuierlich anwächst. Um garantieren zu können, dass die Mobilitätswende gelingt, muss jedoch Rechtssicherheit in allen relevanten Bereichen geschaffen werden - auch um Barrieren abzubauen, welche umstiegswillige PKW-Käufer aktuell noch vom Kauf eines E-Pkw abhalten.

An den meisten Ladestationen in Österreich wird aktuell nach Zeit abgerechnet, obwohl eine Abrechnung nach "getankten" Kilowattstunden (kWh) eine bei weitem transparentere und nachvollziehbarere Lösung darstellen würde. Um es den Betreiber:innen von E-Ladestationen flächendeckend zu ermöglichen, nach Kilowattstunden abzurechnen, ist eine eindeutige rechtliche Grundlage erforderlich, die unter anderem die Voraussetzungen für geeichte Ladegeräte mit Hilfe einer Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) schafft.

Die NEOS haben bereits im Februar 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine gesetzliche Grundlage für eine Abrechnung nach Kilowattstunden bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen zu schaffen. Damals wurde versichert, dass bereits an neuen eichrechtlichen Vorschriften gearbeitete würde, es wurde angekündigt, dass eine entsprechende Verordnung im Juli 2022 in Kraft treten solle. Diese Verordnung ist bis heute nicht in Kraft getreten. 

Eine Studie der e-control aus dem Jahr 2020 zeigt, dass es einen hohen Bedarf an Preisinformation und Preistransparenz gibt: laut dieser Studie weiß nur rund ein Viertel der aktiven E-Mobilisten vor dem Ladevorgang- „ziemlich genau“ wieviel sie bezahlen müssen. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz für E-Mobilist:innen wäre daher die Einführung einer gesetzlichen Pflicht für Betreiber:innen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten ihre jeweils aktuellen Preise im Ladestellenverzeichnis zu melden.

Bereits im Jahr 2021 wurde das nationale Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe novelliert, auf dessen Basis die Klimaschutzministerin eine Verordnung erlassen kann, in der festgelegt werden kann, dass Preisinformationen in das Ladestellenverzeichnis einzumelden sind. Bis jetzt wurde jedoch auf dieser Grundlage noch keine Verordnung erlassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine gesetzliche Grundlage für eine Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen schafft und eine Verordnung kundzumachen, in welcher die Betreiber:innen von E-Tankstellen verpflichtet werden, Preisinformationen in das Ladestellenverzeichnis einzumelden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.