313/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Transparenz in der Wirtschaftskammer und Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes
Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifel- los anerkennenswerte historische Verdienste im Bereich des sozialen Ausgleichs in Österreich erreicht. Aufgrund ihrer alten, tief verankerten Denkmuster hat die Kammer aber den Sprung ins 21. Jahrhundert bisher leider noch nicht ge-schafft. In den letzten Jahrzehnten verkam die Wirtschaftskammer immer mehr zu einer finanzstarken Vorfeldorganisationen der Volkspartei. Weder farblich noch in- haltlich trennbar, wurde die Interessenvertretung über die vergangenen Jahrzehnte immer mehr zu einem Spielball der Parteipolitik.
Anstatt den Unternehmen mit Effizienz und Serviceorientierung unter die Arme zu greifen, besticht die Wirtschaftskammer durch ihre überbordenden internen Strukturen, finanzielle Intransparenz und einem ständigen Parteienzugriff. Und hinterlässt damit bei ihren Pflichtmitgliedern Argwohn und Frustration. Die Wirtschaftskammer mit ihrer Bundesorganisation, den 9 Länderorganisationen, den Sparten und unzähligen Fachorganisationen, Fachverbänden, Fachgruppen, Innungen und Gremien ist eine aufgeblähte Organisation. Rund 800 Fachorganisationen mit mehr als 4500 Mitarbeiter_innen und zahlreichen Funktionär_innen sorgen dafür, dass die Struktur genau so bleibt wie sie ist.
Anstatt das Sprachrohr des Unternehmertums zu sein, ist die Kammer nur mehr der verlängerte Arm der Parteipolitik. Luxus-Pensionen im fünfstelligen Be- reich, Werbeausgaben im achtstelligen Bereich und Rücklagen im zehnstelligen Bereich.
So kann es nicht weitergehen.
Transparenz in der Wirtschaftskammer und Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes
Die WKO verwaltet jährlich ein Budget in der Größenordnung von rund zwei Milliar-den Euro. Durch die komplexe Struktur ist jedoch völlig intransparent und unnach- vollziehbar, wer zu welcher Zeit welche Gelder gerade verwaltet. Während von je- dem Unternehmen eine Bilanzierung gemäß den Standards geltend gemacht werden muss, schafft sich die Wirtschaftskammer ihre eigenen Regeln und prüft diese dann obendrein noch selbst.
Wesentlich für transparente Budgets ist die Bilanzierung gemäß jenen Standards, die auch für Unternehmen gelten. Darüber hinaus braucht es eine fortlaufende Evaluierung aller Ausgaben hinsichtlich ihres Einsparungspotenzials. Sämtliche Eingänge und Ausgänge sollen veröffentlicht und für die Mitglieder nachvollziehbar und trans-parent dargestellt werden.
Des Weiteren bedarf es einer starken Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes, um mehr Transparenz zu schaffen und den fragwürdigen Umgang mit den Zwangsbeiträgen offenzulegen. Daher fordern wir die Abschaffung der Ausnahmen für die Kammern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, indem folgende Punkte enthalten sind:
£ Offenlegung der Rechnungsabschlüsse gem. WKG.
£ Bewertungs- und Bilanzierungsstandard gem. UGB.
£ Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes.
£ Prüfungen der Zweckmäßigkeit der Aktivitäten in den Kammern und den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft gem. WKG ."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.