3131/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sanktionen für Bundesländer bei Nichteinhaltung der Grundversorgungsvereinbarung

 

Die Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber:innen in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerber:innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Nach der Zulassung zum Verfahren sollten Asylwerber:innen in die Grundversorgung der Länder übernommen werden. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern grundsätzlich in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Die Bundesländer haben sich in der Grundversorgungsvereinbarung selbst dazu verpflichtet, eine bestimmte, nach Bevölkerungszensus festgelegte Quote an Asylwerber:innen, zu versorgen.

Grundprinzip der Aufgabenvertei­lung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Dies ergibt auch in finanzieller Hinsicht Sinn, da die Grundversorgung des Bundes teurer ist als die der Länder. Die Bundesbetreuung erfolgt zweckmäßig in größeren Einheiten und in Vollversorgung, zumal es hier etwa eigene Küchen und medizinische Versorgung samt Personal braucht. In den Ländern erfolgt die Unterbringung in kleineren Einheiten und (Teil-)Selbstversorgung. Jedoch funktioniert der Verteilungsschlüssel seit Jahren nicht und nur wenige Bundesländer erfüllen ihre Quoten. Dementsprechend verbleiben zahlreiche Asylwerber:innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, entgegen anderslautender Grundversorgungsvereinbarung viel länger als die vereinbarten maximalen 2 Wochen ab Zulassung des Verfahrens in den zum Teil überbelegten Bundesbetreuungseinrichtungen. Mit Stand 21.11.2022 befanden sich 5.209 zum Verfahren zugelassene Asylwerber:innen noch in der Bundesbetreuung. Aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung fielen für die BBU allein im ersten Halbjahr 2022 rund 3,78 Mio. Euro Mehrkosten pro Monat an - Mehrkosten, die schlussendlich von den Steuerzahler:innen getragen werden (siehe Beantwortung 11630/AB zur NEOS-Anfrage 11922/J). Hochgerechnet ergibt dies für das Jahr 2022 einen Schaden für die Steuerzahler:innen in Höhe von knapp 50 Millionen Euro – mit denen kein einziger zusätzlicher Platz oder zusätzliche Unterbringungsqualität geschaffen wurde.

Dieser Missstand ist nicht nur kostenintensiv, da der Bund bei Engpässen kurzfristig neue Kapazitäten schaffen muss, sondern führt auch zu erheblichem Leid für Betroffene. Im Herbst 2022 wurden zahlreiche Asylwerber:innen in Zelten untergebracht und erlebten dementsprechend menschenunwürdige Zustände. An der slowenischen Grenze in Spielfeld warteten Asylwerber:innen mangels Länderquartieren tage- bis wochenlang in der sogenannten "Wartezone" auf einen Transfer. Hilfsorganisationen berichteten von Kälte und mangelnder Versorgung. 

Auch, wenn die Bundesländer ihren in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehenen Unterbringungsverpflichtungen nicht nachkommen, bleibt die Kostenaufteilung gleich und die Nichterfüllung der vereinbarungsgemäßen Pflicht sanktionslos. Um jene Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist bis dato nämlich kein Sanktionsmechanismus vorhanden. Angebracht wäre beispielsweise, dass Bundesländer, die ihre Quoten nicht erfüllen, für die Anzahl an Personen, die sie nicht versorgen, die Kosten der Grundversorgung zu 100% übernehmen müssen. Aus den Strafzahlungen könnten zum Beispiel Unterstützungsmaßnahmen für private Quartiergerber:innen finanziert werden, da die Zivilgesellschaft sich gerade bei der Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen - größtenteils auf eigene Kosten - stark beteiligt haben, die Anzahl an privaten Quartieren jedoch insbesondere aufgrund der Teuerung abnimmt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird dazu aufgefordert, sich für eine Änderung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG dahingehend einzusetzen, dass ein Sanktionsmechanismus für Bundesländer eingeführt wird, wenn letztere ihren in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehenen Unterbringungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.