3132/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Zulagen bei Entsendungen für Übungen und Ausbildung in Krisenregionen
Stand Anfang 2023 waren weniger als 800 österreichische Soldat:innen im Auslandseinsatz. Der Sollzustand beträgt 1.100 Personen. Bereits 2021 wurde dieser Sollzustand mit 783 nicht erreicht. Die Gründe dafür sind divers, eine im Vergleich zu anderen Tätigkeiten unvorteilhafte Besoldung spielt aber eine Rolle. Es bedarf einer Aufwertung aller Auslandstätigkeiten für Bedienstete des BMLV, ob es sich um Einsätze oder Entsendungen handelt.
Das Problem beginnt bereits bei den Zulagen für Entsendungen zum Zweck von Übungen und Ausbildung in ausländische Krisengebiete. Bedienstete, die zu Übungs- oder Ausbildungszwecken in Krisengebiete entsendet werden, finden sich bei Zulagen oft im Vergleich zu Klima-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen bei Auslandseinsätzen schlechter gestellt. Auch können ins Ausland entsandten Personen dadurch benachteiligt werden, dass gewisse Zulagen gegen Auslandszulagen gegengerechnet werden, und dadurch ein gleichwertiger Einsatz in Österreich besser bezahlt wird als im Ausland. Die Limitierung bei gewissen Zulagen für "Einsätze" kann dazu führen, dass gewisse Zulagen für Ausbildungs- und Übungsmissionen (Entsendungen) nicht ausbezahlt werden, obgleich z.B. die klimabedingten Erschwernisse bei Wüsteneinsätzen und Trainingsmissionen identisch sind, oder Gefahren auch bei Ausbildungsmissionen in Krisengebieten signifikanter Natur sind.
Selbst wenn die Bediensteten des BMLV Auslandsmissionen nicht in erster Linie für monetäre Vorteile absolvieren, so bleibt das Gefühl der geringen Wertschätzung für riskantere, aufwendigere, das Privatleben beeinträchtigende Entsendungen bestehen, und kann zu einer Ablehnung von auf Freiwilligkeit basierenden Auslandsmissionen führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AZHG vorzulegen die:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.