3132/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zulagen bei Entsendungen für Übungen und Ausbildung in Krisenregionen

 

Stand Anfang 2023 waren weniger als 800 österreichische Soldat:innen im Auslandseinsatz. Der Sollzustand beträgt 1.100 Personen. Bereits 2021 wurde dieser Sollzustand mit 783 nicht erreicht. Die Gründe dafür sind divers, eine im Vergleich zu anderen Tätigkeiten unvorteilhafte Besoldung spielt aber eine Rolle. Es bedarf einer Aufwertung aller Auslandstätigkeiten für Bedienstete des BMLV, ob es sich um Einsätze oder Entsendungen handelt.

Das Problem beginnt bereits bei den Zulagen für Entsendungen zum Zweck von Übungen und Ausbildung in ausländische Krisengebiete. Bedienstete, die zu Übungs- oder Ausbildungszwecken in Krisengebiete entsendet werden, finden sich bei Zulagen oft im Vergleich zu Klima-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen bei Auslandseinsätzen schlechter gestellt. Auch können ins Ausland entsandten Personen dadurch benachteiligt werden, dass gewisse Zulagen gegen Auslandszulagen gegengerechnet werden, und dadurch ein gleichwertiger Einsatz in Österreich besser bezahlt wird als im Ausland. Die Limitierung bei gewissen Zulagen für "Einsätze" kann dazu führen, dass gewisse Zulagen für Ausbildungs- und Übungsmissionen (Entsendungen) nicht ausbezahlt werden, obgleich z.B. die klimabedingten Erschwernisse bei Wüsteneinsätzen und Trainingsmissionen identisch sind, oder Gefahren auch bei Ausbildungsmissionen in Krisengebieten signifikanter Natur sind. 

Selbst wenn die Bediensteten des BMLV Auslandsmissionen nicht in erster Linie für monetäre Vorteile absolvieren, so bleibt das Gefühl der geringen Wertschätzung für riskantere, aufwendigere, das Privatleben beeinträchtigende Entsendungen bestehen, und kann zu einer Ablehnung von auf Freiwilligkeit basierenden Auslandsmissionen führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AZHG vorzulegen die:

  1. sicherstellt, dass zu Übungs- und Ausbildungszwecken in Krisenregionen entsandten Bediensteten Zulagen gewährt werden, die vergleichbaren Erschwernis-, Klima- und Gefahrenzulagen bei Auslandseinsätzen entsprechen;
  2. gewährleistet, dass Bedienstete im Auslandseinsatz bzw. bei Entsendungen ins Ausland nicht dadurch schlechter gestellt werden, dass in Inlandseinsätzen anfallende Zulagen anlässlich einer Entsendung gestrichen werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.