3133/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Spending Review Schulgesundheit

 

Seit 2016 werden Spending Reviews in Österreich genutzt, insgesamt zehn Spending Reviews haben Umsetzungsempfehlungen hervorgebracht, die einen wesentlichen Beitrag für eine effiziente und effektive Verwaltung leisten sollen. Zumindest definiert das BMF im aktuellen Budgetstrategiebericht Spending Reviews auf diese Weise (1). Besonders in Bereichen in denen seit Jahren aufgrund der komplexen Kompetenzverteilung dringender Handlungsbedarf herrscht, sollen Spending Reviews Empfehlungen abgeben, wie ein Zuständigkeitsstillstand aufgelöst werden kann.

Gerade am Beispiel der Schulgesundheit zeigt sich, dass die Abstimmung zwischen Gesundheitsministerium und Bildungsministerium mangelhaft ist, von einer Einbindung von Ländern oder Gemeinden ist hier noch gar nicht zu reden. So verweisen involvierte Ministerien lediglich aufeinander und kommen nie auf eine gemeinsame Überschneidungsmenge, wo angesetzt werden soll (bspw 2). Da seitens der Ministerien aber offensichtlich die Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit fehlt und selbst Anträge auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in beiden zugehörigen Ausschüssen vertagt wurden (3,4), sollte die Spending Review als Anleitung genutzt werden können. 

Durch die Pandemie ist Schulgesundheit wieder in den Fokus gerückt und beispielsweise vielen Menschen wurde klar, welche Rolle Schulen für Durchimpfungsraten von Kindern spielen. Auch der Mangel an niedergelassenen Kinderärzt:innen trägt zur Debatte bei, wo und wie Gesundheitsversorgung von Kindern stattfindet. Einige Bundesländer haben deshalb auf eigene Initiative begonnen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und Handlungsspielräume auszuloten. Im Zuge solcher Vorbereitungen wurde beispielsweise in Vorarlberg die Spending Review des Finanzministeriums auch im Landtag diskutiert und zu Rate gezogen (5). Im Nationalrat dagegen kann diese Spending Review offiziell gar nicht als Diskussionsbasis verwendet werden, weil das Gesundheitsministerium im Budgetausschuss darauf hinwies, dass besagte Spending Review noch gar nicht offiziell veröffentlicht wurde (6). Da das Finanzministerium diesen Bericht allerdings nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium veröffentlichen darf, scheint es sich dabei gelinde gesagt um ein Ablenkungsmanöver von den Ergebnissen der Spending Review zu handeln. Da Spending Reviews aber eben gerade als Reformtreiber gelten sollen, muss es im Interesse der Regierung sein, diese Berichte als Diskussionsgrundlage für nötige Reformen zu Rate ziehen zu können. Schlussendlich geht es beim Thema der Schulgesundheit nicht nur um Kompetenzverteilung zwischen Ministerien, Bund und Ländern, sondern auch um hohe Summen und nicht zu vergessen: der Gesundheit der Kinder und damit der zukünftigen Generationen. Da Österreich im internationalen Vergleich der Gesundheitskennzahlen ohnehin nicht die beste Position einnimmt, muss es im Interesse aller Beteiligten sein, diese Reform anzugehen und als ersten Schritt in diese Richtung die Spending Review Schulgesundheit zu veröffentlichen.

  1. https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:f2f44039-640a-4456-aaeb-205e9b94307c/Budgetbericht_2023.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09092/index.shtml
  3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02618/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren
  4. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02615/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren
  5. https://suche.vorarlberg.at/VLR/vlr_gov.nsf/0/0EE59A6573B4F498C12586FD004D8C24?OpenDocument#
  6. https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SABBA/SABBA_00074/imfname_1481773.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Spending Review Schulgesundheit unter Absprache der beteiligten Ressorts offiziell zu veröffentlichen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.