3138/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Karenzmodelle vereinfachen und Beratungsbedarf reduzieren
Der österreichische Staat ist oftmals sehr bürokratisch. Gerade in Zeiten großer Umbrüche, wie beispielsweise bei der Geburt eines Kindes, stellt die Bürokratie viele Menschen vor große Herausforderungen. So müssen viele Familie aufgrund der komplizierten Antragswege oft auf Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld warten (1), Die langen Antragszeiten führen auch dazu, dass manche Menschen ohne Bezug in Karenz sind (2,3). Da nach Kritik des Rechnungshofes (4) und unzähliger parlamentarischer Initiativen ganz offensichtlich Handlungsbedarf besteht, hat die Regierung sich entschlossen, im Rahmen des erweiterten Eltern-Kind-Passes zusätzliche Beratungseinheiten anzubieten, um Familien die Orientierung im Antragsdschungel zu erhalten (5).
Gerade bei Fragen zu Kinderbetreuungsgeld, Papamonat, Familienzeit, Elternteilzeit und Karenz generell sollte der Staat aber FÜR Bürger:innen da sein und nicht Bürger:innen dazu zwingen, zusätzliche Gesprächstermine wahrzunehmen, um überhaupt zu verstehen, welche staatlichen Unterstützungen zur Verfügung stehen und wie diese genutzt werden können. Neben dem zusätzlichen Aufwand für betroffene Eltern bedeuten diese zusätzlichen Gespräche ja auch weitere Steuermittel, die zur Durchführung dieser Beratungsangebote aufgewendet werde müssen. Im Sinne einer effizienten und steuerschonenden Staatsverwaltung scheint eine Reform der Bezugsmodelle für das Kinderbetreuungsgeld damit mehr als überfällig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das System des Kinderbetreuungsgeldes in eine einheitliche, strukturierte, übersichtliche und vereinfachte Form bringt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.