3139/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Europäische Vermittlermission im aserbaidschanisch-armenischen Konflikt

 

Seit dem Fall der Sowjetunion kommt die Kaukasusregion nicht zur Ruhe. Aufgrund arbiträrer Grenzziehungsentscheidungen in Sowjetzeiten existieren in Aserbaidschan und Armenien Exklaven bzw. Enklaven der jeweils anderen ethnischen Gruppe. Das armenische Bergkarabach (etwa 125.000 Einwohner:innen) wurde von Stalin Aserbaidschan zugeschlagen und liegt ohne direkte Verbindung mit Armenien inmitten Aserbaidschans. Nachitschewan hingegen gehört zu Aserbaidschan und wird von Aseris bewohnt, hat jedoch keinen direkten Zugang zum Mutterland. Alle Landkommunikation erfolgt über den weiten Umweg durch den Iran, da ein Korridor von Armenien abgelehnt wird.

Unmittelbar nach der Unabhängigkeit beider Staaten kam es bereits in den späten 1980er-Jahren zu Guerillaaktivitäten in Bergkarabach; der erste Krieg um die Enklave brach kurz danach aus und dauerte von 1992 bis 1994. In diesem Krieg besetzte Armenien nicht nur Bergkarabach, sondern auch sieben Provinzen Aserbaidschans, die geografisch zwischen Armenien und Bergkarabach sowie rund um Bergkarabach liegen, und schuf einen Sicherheitskorridor, der viel größer war als Bergkarabach selbst.

Bis zum Jahr 2020 hatte sich aufgrund türkischer Militärhilfe und dem Ölboom in Aserbaidschan die militärische Situation gewendet und Aserbaidschan konnte die in den 1990er Jahren verlorenen, unstrittig aserbaidschanischen Gebiete in einem kurzen Krieg zurückgewinnen. Armeniens Schutzmacht Russland verhinderte eine Besetzung der Provinz Bergkarabach. Seit dem 2020-Krieg gibt es einerseits aufflammende Grenzkonflikte entlang einer nicht genau definierten Grenze, aber auch Angebote beider Seiten für eine endgültige Lösung des Streits. Obgleich die Ausganspositionen beider Seiten weit voneinander entfernt bleiben, gab es Treffen zwischen den Staatspräsidenten Nikol Pashinyan und Ilham Aliyev. 

Die Gefahr weiterer Kampfhandlungen ist hoch, da Russland durch den Krieg in der Ukraine abgelenkt und militärisch angeschlagen ist. Trotz der eigenen Schwäche sagte Armenien eine geplante Militärübung mit Russland vor kurzem ab. Die Entscheidung zwischen Krieg und Frieden liegt nun primär an Aserbaidschan und dessen Schutzmacht, der Türkei. Bis zum Ausbruch des zweiten Krieges 2020 wurde die Überwachung des 1994-Friedens durch die Minsk-Gruppe der OSZE (Russland, USA, Frankreich) ausgeübt, welche aber seit den Unruhen in Belarus und dem Überfall Russlands auf die Ukraine inaktive ist. An einer neuen OSZE-Beobachtungsmission entlang der Grenze nimmt Österreich teil und entsendet Personal aus BMLV, BMEIA und BMI. 

Die Europäische Union stellt in ihrem Verteidigungsplan (Strategischer Kompass) fest, dass Europas Sicherheit mehr durch Konflikte in der Peripherie als an den unmittelbaren europäischen Grenzen gefährdet ist. Dennoch spielt die EU im Kaukasus keine nennenswerte Rolle. Österreich hat im 2020-Krieg Äquidistanz bewahrt und hat damit nun die Möglichkeit, sich als Vermittler für eine Friedensverhandlung anzubieten. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert,

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.