314/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Offenlegung der vollständigen Kammerrechnungsabschlüsse

Die Kontrolle der Kammern durch den Rechnungshof ist stark eingeschränkt, weil der Rechnungshof von den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nur zwei prüfen darf, den Grundsatz der Zweckmäßigkeit nämlich nicht. Am Beispiel von Großinseraten durch eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft ist gut erkennbar, dass der Grundsatz der Sparsamkeit nicht geprüft werden kann, wenn solche Ausgaben unter dem Titel der Zweckmäßigkeit außerhalb der RH-Kontrolle gebracht werden.

Die Aufsicht durch die Ministerien ist oft auch bestenfalls ein Papiertiger. So weiß beispielsweise das Sozialministerium, wie hoch die Pensionsrückstellung einer Arbeiterkammer ist. Das Ministerium weiß aber nicht, für wie viele Pensionsberechtigte oder Anwartschaftsberechtigte dieser Betrag zurückgestellt ist. Eine sinnvolle Aufsicht ist damit nicht möglich.

Zur fehlenden Kontrolle der Kammern tritt noch die fehlende Transparenz, sodass dem Manipulieren mit Zwangsbeiträgen im Dunkeln Tür und Tor geöffnet ist.

Die Intransparenz der Kammern erschwert beispielsweise die parlamentarische Kontrolle enorm. So müssen die detaillierten Finanzzahlen der Kammern jedes Jahr über den parlamentarischen Anfrageweg abgefragt werden. Das verursacht unnötige Bürokratie in den Kammern, den Ministerien, in der Parlamentsverwaltung und in den Parlamentsklubs. Diese Bürokratie könnte deutlich reduziert werden, wenn die Kammern sämtliche Rechnungsabschlüsse gemäß den Kammergesetzen offenlegen würden. Speziell an die Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern, die zwei größten Kammern unter den zahlreichen Kammern, hat der NEOS-Parlamentsklub in den letzten zwei Jahren knapp 100 Anfragen schreiben müssen, um die parlamentarische Kontrolle entsprechend wahrzunehmen.

Schwerer wiegt jedoch die Zumutung gegenüber den Zwangsmitgliedern, die über die Verwendung ihrer Zwangsbeiträge möglichst in Unkenntnis gehalten werden. Es ist definitiv unzeitgemäß, dass die Zwangsmitglieder für die Einsicht in die Rechnungsabschlüsse direkt vor Ort bei ihrer Kammer persönlich erscheinen müssen. Die von den Kammern besetzten Sozialversicherungsträger sind diesbezüglich ein Stück weiter, indem diese ihre umfassenden Jahresberichte jährlich auf ihren Webseiten veröffentlichen.

Konkret offengelegt werden sollen jene Rechnungsabschlüsse, welche die Kammern der Aufsicht zur Genehmigung gemäß den jeweiligen Kammergesetzen vorlegen müssen. Die Offenlegung soll unmittelbar nach der Genehmigung der Aufsicht auf den Webseiten der Kammern erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zum Ziel hat, alle unter Aufsicht des Bundes stehenden Kammern zu verpflichten, ihre Rechnungsabschlüsse nach der Genehmigung durch die Aufsicht vollständig auf ihren Webseiten zu veröffentlichen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.