3140/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erhöhung Ersatzbeitrag bei Fahrgemeinschaften
Der durchschnittliche PKW-Besetzungsgrad in Österreich liegt bei rund 1,3 Personen. Mit anderen Worten: Im Schnitt sind mindestens ca. zwei Drittel aller PKW nur mit dem/der Fahrenden besetzt.
Hohe Treibstoffpreise und Parkplatznot bringen immer mehr Autofahrer:innen dazu Fahrgemeinschaften zu organisieren. Diese entlasten die Geldbörse, die Umwelt und die Straßen.
Fahrgemeinschaften müssen einfach gebildet werden können. Eine faire Kostenteilung darf nicht zu steuerrechtlichen Nachteilen und gewerberechtlichen Konsequenzen führen.
Gesetzlich erlaubt ist, einen Betrag von derzeit fünf Cent pro Kilometer und Mitfahrer:in anzunehmen, das ist der derzeit geltende amtliche Kilometergeldsatz für Mitfahrer:innen. Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben macht sich der/die Fahrzeugeigentümer:in strafbar, wenn er von den Mitfahrer:innen einen höheren Beitrag erhält. Es könnte Erwerbsabsicht unterstellt werden, so dass ein konzessionspflichtiges Gewerbe anzumelden wäre. Abgesehen davon bestünde eventuell eine Pflicht zur Erklärung steuerpflichtiger (Zusatz-)Einkommen (wobei hier auch entsprechende Freibeträge angesetzt werden können).
Damit die Bildung von Fahrgemeinschaften auch rechtlich besser abgesichert ist, sollte der steuerfreie Ersatzbetrag für die Mitnahme von Personen im privaten PKW deutlich erhöht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle der
Reisegebührenvorschrift 1955 vorzulegen, mit der der Zuschlag
gemäß § 10 Abs. 4 zur besonderen Entschädigung
gemäß § 10 Abs. 2 der für die Beförderung von
Mitfahrer:innen im Rahmen einer Fahrgemeinschaft verlangt werden kann,
erhöht wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.