3143/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anhalten an Bushaltestellen

Zahlen des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) zeigen, dass es bei der Auto-Besetzung Luft nach oben gibt: In den Fahrzeugen, die die Wiener Stadtgrenze passieren, sitzen im Schnitt lediglich 1,1 Personen. In ganz Österreich werden nur fünf Prozent der Arbeitswege als private Mitfahrer:innen zurückgelegt.

Ein Grund für diese den Interessen des Umweltschutzes zuwider laufende Nutzung des motorisierten Individualverkehrs liegt auch in einigen gesetzlichen Hürden. Dabei sollte gerade auch die Bildung von Fahrgemeinschaften attraktiviert werden, um eine effizientere Nutzung des motorisierten Individualverkehrs zu erreichen.

Nachdem sich Fahrgemeinschaften selten am selben Zielort bilden, sondern die Mitfahrer meist im Laufe der Fahrt aufgenommen werden, kann es die Bildung von Mitfahrgemeinschaften fördern, wenn erleichterte Zustiegsmöglichkeiten geschaffen werden.

Derzeit ist das Halten und Parken im Haltestellenbereich von Massenbeförderungsmitteln während der Betriebszeit derselben verboten (§ 24 Abs. 1 lit. e StVO).

Einem Vorschlag des ÖAMTC folgend sollte dieses Halteverbot dahingehend gelockert werden, dass ein kurzzeitiges Halten für Zwecke den Ein- und Aussteigens im Haltestellenbereich von Massenbeförderungsmitteln erlaubt wird, sofern dadurch der Linienverkehr nicht behindert wird. Diese Maßnahme würde ein schnelles und unkompliziertes Aus- und Einsteigen ermöglichen und damit die Bildung von Fahrgemeinschaften fördern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle der StVO vorzulegen, mit der PKWs das kurzzeitige Halten im Haltestellenbereich von Massenbeförderungsmitteln zum Zwecke des Ein- und Aussteigens von Mitfahrerinnen und Mitfahrern erlaubt wird, sofern der Linienverkehr dadurch nicht behindert wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.