3148/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.02.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
betreffend besserer Kinderschutz in Kultureinrichtungen
Nach mehreren Missbrauchsfällen sowie dem Fall Teichtmeister hat die Regierung ein Paket mit Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt mit dem Fokus auf sexuelle Gewalt vorgestellt. So sollen unter anderem die Strafen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen erhöht und Präventionsmaßnahmen verstärkt werden. Auch wenn das Paket grundsätzlich zu begrüßen ist, fehlen doch einige Punkte bzw. bleibt die Umsetzung einiger Maßnahmen unklar. Es fehlt beispielsweise die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die akuten und unmittelbaren Kindesmissbrauch feststellen, Beweise sichern und beim Schutz und der Aufklärung helfen können. Diese wären eine wichtige Anlaufstelle für Missbrauchsopfer und ein großer Beitrag zur Aufklärung von Gewalt an Kindern und Frauen. Auch das Zurückgreifen auf vorhandenes Know-How wäre wünschenswert, gibt es doch bereits Organisationen, wie den Dachverband für Kinderschutzzentren, die in dem Ministerratsvortrag keine Erwähnung finden, welche jedoch umfassende Kompetenzen zu Kinderschutz und Kindesmissbrauch haben.
Für den Kulturbereich ist im Ministerratsvortrag lediglich vorgesehen, dass „Vereine und sonstige Institutionen, die in den Bereichen Kultur und Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vom BMKÖS unterstützt werden, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten und zu implementieren.“ Diese Kinderschutzkonzepte sollen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. „Die Bundesregierung wird die Verleihung von Gütesiegeln durch Organisationen mit Expertise im Kinderschutz, die den Einsatz von Kinderschutzkonzepten sowie weiteren missbrauchs- und gewaltvorbeugenden Maßnahmen bestätigen, unterstützen“, so der Ministerratsvortrag. Dafür soll auch eine Qualitätssicherungsstelle eingerichtet werden.
Um einen umfassenden Kinderschutz zu gewährleisten, sind sind jedoch auf freiwilliger Basis zu erstellende Kinderschutzkonzepte zu wenig. Beim Ausbau der Kinderschutzkonzepte braucht es mehr Verpflichtung und Unterstützung in allen Bereichen. Kinderschutz muss eine Verpflichtung sein für alle Vereine und Institutionen, die mit Kindern arbeiten. Im Kulturbereich betrifft das beispielsweise Filmproduktionen oder Theateraufführungen, an denen Kinder teilnehmen oder Jugendorchester, Kinderchöre oder Musikschulen. Gerade in letzteren wurden in letzter Zeit ebenfalls Übergriffe bekannt. Freiwilligkeit und Gütesiegel sind dabei unzureichende Werkzeuge. Eltern müssen sicher sein können, dass die Vereine und Institutionen ein sicherer Ort für ihre Kinder sind. Es braucht daher eine Verpflichtung für alle Strukturen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vom Bildungs- über den Kultur- bis hin zum Sportbereich, sowie fördernde und unterstützende Maßnahmen, die einheitlich bundesweit wirken. Das Bestehen von Kinderschutzkonzepten soll daher Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen an Institutionen, die mit Kindern arbeiten, sein. Darüber hinaus ist eine umfassende gesetzliche Verankerung des Kinderschutzes in allen Kinder- und Jugendliche betreffenden Bereichen zu erarbeiten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, das Bestehen von Kinderschutzkonzepten als Fördervoraussetzung für alle Institutionen, die mit Kindern arbeiten, zu definieren und ein umfassendes Kinderschutzgesetz zu erarbeiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.