3152/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.02.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Holzleitner

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Hilfe für Frauen nach Schwangerschaftsverlust (Fehlgeburt)

 

 

Nicht immer nimmt eine Schwangerschaft einen glücklichen Verlauf. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass das Kind im Mutterleib oder in seltenen Fällen während der Geburt verstirbt. Für Eltern und Familienangehörige bedeutet dies in jedem Fall einen schwerwiegenden Verlust. Wird das Kind tot geboren oder verstirbt während der Geburt und hat ein Gewicht von 500 Gramm oder mehr, spricht man von einer Totgeburt. Wenn das Kind tot geboren wird und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm hat spricht man von einer Fehlgeburt (Abort). Die meisten Fehlgeburten passieren innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate. Etwa jede dritte Frau erleidet in ihrem Leben eine Fehlgeburt.

 

Aus rechtlicher Sicht sind Frauen bei Fehlgeburten schlechter gestellt als bei Totgeburten, obwohl diese aufgrund der physischen und psychischen Belastung mit Geburten von über 500 Gramm zu vergleichen sind. Es gibt keinen Mutterschutz, keine kassenfinanzierte Hebammenbetreuung und auch keinen Bestattungskostenbeitrag.

 

Es stellt sich dabei allerdings die Frage, ob das Abstellen auf ein bestimmtes Geburtsgewicht tatsächlich das ausschließliche Merkmal dafür sein kann, ob Frauen im Anschluss an den Geburtsvorgang entsprechende Hilfe und Schutz erhalten. Besser wäre jedenfalls auf den Geburtsvorgang selbst abzustellen, um mutterschutzrechtliche Bestimmungen anwendbar zu machen.

 

Betroffene sind stark emotional belastet. Wird ihnen nicht die Möglichkeit gegeben das Ereignis zu verarbeiten, können sich schwerwiegende Krankheitsbilder wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Suchabhängigkeit oder sogar Krebserkranken entwickeln. Ein Krankenstand reicht dabei nicht aus, um schwere gesundheitliche Folgen abzuwenden. Es ist also aus gesundheitspolitischer Sicht enorm wichtig, die physischen und psychischen Aspekte einer Fehlgeburt ernst zu nehmen und den Betroffenen die notwendige Betreuung und Zeit zur Erholung zukommen zu lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog zur Unterstützung von Frauen mit sogenannten Fehlgeburten zu entwickeln indem insbesondere die Fragen des Mutterschutzes, der kassenfinanzierten Hebammenbetreuung, die psychologische Betreuung sowie die Ausdehnung des Bestattungskostenbeitrages geregelt werden.

Darüber hinaus soll die 500-Gramm-Grenze des Geburtsgewichtes wissenschaftlich aufgearbeitet und neu geregelt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss