3160/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.02.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Genossinnen und Genossen

betreffend Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln

 

Weltweit gehen jährlich 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel verloren oder werden weggeworfen, das entspricht rund einem Drittel der für die menschliche Ernährung erzeugten Lebensmittel. Lebensmittelverschwendung ist dabei nach Angaben der Welternährungsorganisation nach den USA und China der drittgrößte Klimasünder und weltweit für 3,6 Gigatonnen CO2 Emissionen verantwortlich, was in etwa den weltweiten Emissionen aus dem Straßenverkehr entspricht. Innerhalb der EU sind es 170 Millionen Tonnen CO2, die im Zuge der Erzeugung und Beseitigung von Lebensmittelabfällen ausgestoßen werden. Allein in der EU werden schätzungsweise 57 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr verschwendet, etwa 127 kg pro Person. In Österreich fallen jährlich mehr als eine Million Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen an. Davon entfallen etwa 50% an Privathaushalte. Auf europäischer Ebene gibt es Anstrengungen im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft zuerst die Datenbasis über das Ausmaß der Lebensmittelabfälle zu verbessern und in Richtung verpflichtender Zielvorgaben für die Reduktion von Lebensmittelabfällen zu kommen. In den UN Sustainable Development Goals heißt es hinsichtlich der Verringerung von Lebensmittelabfällen unmissverständlich: „Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern.“ In mehreren europäischen Ländern (u.a. Frankreich, Italien und Tschechien) gibt es in unterschiedlicher Ausformung gesetzliche Verpflichtungen für Lebensmittelhändler, die die Verschwendung von Lebensmitteln begrenzen sollen. In Frankreich sind etwa Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche größer als 400 m2 verpflichtet übrige Lebensmittel zu spenden. Hierzu haben sie Vereinbarungen mit karitativen Einrichtungen zu treffen. In Tradition der bisherigen Umweltminister*innen setzt auch BM Gewessler lieber auf freiwillige Maßnahmen, statt klare gesetzliche Vorgaben zu machen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

·         nach französischem Vorbild ein Konzept für die verpflichtende Abgabe von nicht mehr benötigten oder verkaufbaren Lebensmitteln an soziale Einrichtungen vorzulegen, das jedenfalls auch die Frage der nötigen Infrastruktur (Lager, Kühlhäuser, etc.) sowie die Bedürfnisse der Sozialeinrichtungen berücksichtigt;

·         ein Verbot, Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, für den weiteren Verbrauch ungenießbar zu machen, zu erarbeiten;

·         in Übereinstimmung mit der auf europäischer Ebene weiterentwickelten Methodik Daten-Lücken zu schließen - derzeit gibt es etwa kaum verfügbare Informationen darüber, wie viele Lebensmittelabfälle im Lebensmittelgroßhandel anfallen.

·         Konzepte zu erarbeiten, mit denen Lebensmittel früher Sozialmärkten zur Verfügung gestellt werden, um sie vor dem Abfall zu retten.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss