3165/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen betreffend Erstellung des Entwurfs des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans 2023/24 - 2025/26

 

Im Budgetjahr 2023 erhalten die Fachhochschulen 8% der Budgetmittel, die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Universitäten und Fachhochschulen bereitstellt. Und das, obwohl die Fachhochschulen 30% der neu Zugelassenen, 25% der Gesamtstudierenden und über 30% der Absolventinnen und Absolventen pro Jahr stellen.

 

Im Jahr 2021 erfolgte unter Bundesminister Faßmann eine Budgeterhöhung für Fachhochschulen um 10% der Fördersätze, wobei zu diesem Zeitpunkt der kumulierte Wertverlust der Bundesförderung bereits bei 44% lag.

 

Für Beginn 2023 wurde den Fachhochschulen ein Teuerungsausgleich in Höhe von 10% versprochen, der jedoch nicht im Budgetpfad abgebildet ist und angeblich aus einer Reserve des Ministers berichtigt wird. Diese Mittel wurden bis dato nicht ausbezahlt und es gibt auch keine neuen Finanzierungsverträge. Auch im kursierenden Entwurf des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans (FH-EF-Plan) sind diese 10% nicht abgebildet.

 

Laut diesem Ministerialentwurf bekommen die Fachhochschulen auf Basis des Fördersatzes des Jahres 2021/22 ab 01.10.2023 eine Erhöhung um 10% (Teilvalorisierung). Ab 01.10.2024 soll dann eine weitere Erhöhung der Fördersätze um 5%, jedoch auf Basis der Fördersätze des Studienjahres 2021/22 erfolgen und diese Erhöhung beträgt tatsächlich nur 4,5%.

 

Somit erhöhen sich die Fördersätze laut Entwurf mit 01.10.2024 insgesamt lediglich um 14,5% und nicht um 26% bzw. mehr als 30%, wie Bundesminister Polaschek angekündigt hat.

 

Festzuhalten ist, dass die Fachhochschul-Konferenz (FHK) nicht in die Erstellung des Entwurfes dieses FH-EF-Plans – entgegen der bisherigen Praxis – eingebunden war.

 

Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) als Vertreterin aller 21 Fachhochschulen weist den vorgelegten Entwurf des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans 2023/24 – 2025/26 auf Grundlage eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses in seiner Gesamtheit entschieden zurück. Gleichzeitig fordert die FHK Verhandlungen auf Augenhöhe unter Einbindung der Sozialpartner und der ÖH.


 

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschliessungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen neuen Entwurf des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans 2023/24 – 2025/26 unter Einbindung der Fachhochschul-Konferenz sowie der Sozialpartner und der ÖH unter der Maßgabe der regelmäßigen Anpassung der Studienplatzfinanzierung an die Teuerung sowie eines adäquaten Wachstumskurses und dem Ziel der Planungssicherheit zu erstellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss