3169/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot der Leihmutterschaft

 

 

„Leihmutterschaft ist Kinderhandel.

Leihmutterschaft bedeutet Kinderhandel und in den meisten Fällen Ausbeutung von Frauen in prekären Lebenssituationen und widerspricht somit der UN-Menschenrechts- sowie der Kinderrechtskonvention.“

(www.stoppt.leihmutterschaft.at)

 

Im Gegensatz zu anderen Staaten ist Leihmutterschaft in Österreich, gemäß §2 und §3 Fortpflanzungsmedizingesetz, verboten. Gemäß §143 ABGB ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die das Kind geboren hat.

 

Am 7. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission neue Vorschriften für die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen.

 

Die Initiative „STOPPT Leihmutterschaft", eine Initiative von Expertinnen und Experten, die sich unabhängig von ihrer jeweiligen weltanschaulichen, parteipolitischen oder religiösen Einstellung für die Stärkung des Nationalen umfassenden Verbots von Leihmutterschaft sowie die Unterstützung der internationalen Bemühungen für ein möglichst umfassendes Verbot von Leihmutterschaft einsetzen, beobachtet diese Bemühungen der Europäischen Union um eine Regelung der Anerkennung grenzüberschreitender Elternschaften mit Skepsis. „Die vorgeschlagene Regelung zielt explizit darauf ab, Leihmutterschaftsverträge anzuerkennen.“, so die Initiative. Befürchtet wird eine massive Unterwanderung von Schutzmechanismen zum Wohle von Kindern und Frauen wie etwa das Verbot von Leihmutterschaft.

 

Am 2. Feber 2023 fordern unter anderem der Katholische Familienverband und die „aktion leben“ in einem Offenen Brief an Frau Bundesministerin für Frauen und Familie Susanne Raab und Frau Bundesministerin für Justiz Alma Zadić ein Verbot der Leihmutterschaft in der EU:

 

Ein Bild, das Text enthält.

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und die Bundesministerin für Justiz, werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein generelles Verbot der Leihmutterschaft auszusprechen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.