3170/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Dringlicher Antrag

gem. § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zur ORF-Steuer!

 

Die hunderttausenden Unterstützer mehrerer Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren sowie der seit Jahren voranschreitende Zuseherschwund haben bereits klar verdeutlicht, dass das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Disposition steht.

 

Derzeit erhält der ORF von den verbliebenen Gebührenzahlern monatlich 18,59 Euro aus Radio- und Fernseh-Entgelt. Das sind etwa zwei Drittel der Gesamtgebühren, die GIS-pflichtige Haushalte entrichten müssen. Insgesamt nimmt der ORF so im Jahr 2023 rund 676 Millionen Euro bei einem Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro ein. Dieser umfasst außerdem Werbeeinnahmen in Höhe von mehr als 217 Millionen Euro sowie sonstige Umsatzerlöse in Höhe von rund 130 Millionen Euro. Zu den GIS-Gebühren kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder. Die Gesamtbelastung schwankt je nach Bundesland zwischen 22,45 und 28,65 Euro pro Monat.

 

 

Es war der ORF selbst, der mittels Antrags beim Verfassungsgerichtshof erreichen wollte, dass auch jene Haushalte, die bisher nicht gebührenpflichtig waren, für den ORF bezahlen sollten. Der Verfassungsgerichtshof hielt in seiner diesbezüglichen Entscheidung fest, dass die gegenwärtige Finanzierung des ORF verfassungswidrig sei, da durch diese eine funktionsadäquate Stellung als öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht gewährleistet werde.

Dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wurde der ORF jedoch schon seit Jahren nicht mehr in dem Ausmaß gerecht, wie es das Gesetz vorsieht, was von den Gebührenzahlern zu Recht bemängelt wird. Statt die Versorgung der Bevölkerung mit einem adäquaten Programm zu gewährleisten, versorgt man sich am Küniglberg lieber selbst:

 

·         Manager-Millionen: Generaldirektor Roland Weißmann erhält rund 400.000 Euro Jahresgage. 248.000 Euro beträgt laut Rechnungshof das jährliche Durchschnittsgehalt der 14 ORF-Direktoren. Die GIS hat zwei Geschäftsführer, die 2020 im Schnitt 223.700 Euro bekamen. 272.250 Euro verdienen die beiden Geschäftsführer der ORF-Vermarktungstochter Enterprise im Schnitt.

·         Gehaltskaiser: Pro ORF-Vollzeitjob betrug das Gehalt inklusive Sozial- und Sachleistungen im Jahr 2020 85.900 Euro brutto. Im Vergleich dazu mussten sich ganzjährig vollzeitbeschäftigte Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete und Beamte mit einem durchschnittlichen mittleren Bruttojahreseinkommen von 44.395 Euro begnügen. Allein im ORF, also ohne Tochterunternehmen, gab es 3.101,7 Vollbeschäftigtenäquivalente.

·         Luxuspensionen: Gemäß der Konzernbilanz 2021 musste der Staatsfunk alleine für Ruhebezüge 118,6 Millionen Euro an Rückstellungen bilden.

·         Urlaubsmillionen: Für nicht konsumierte Urlaube wurden Rückstellungen in der Höhe von 23,3 Millionen Euro gebildet.

·         Golden-Handshakes: Für Abfertigungen wurden Rückstellungen in der Höhe von 156,6 Millionen Euro gebildet. 2020 bezahlte der ORF (brutto) an 96 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer jeweils 143.800 Euro Abfertigung aus.

·         Blackbox ORF: Dazu kommen „sonstige Rückstellungen“ in der Höhe von 100,6 Millionen Euro.

 

Auffällig wird der ORF aber auch in vielerlei anderer Hinsicht:

 

·         ÖVP-Hofberichterstattung: Der Rückzug von ORF-Niederösterreich-Landesdirektor Robert Ziegler noch vor Veröffentlichung des Untersuchungskommissionsberichts zur ÖVP-Einflussnahme belegt den Missbrauch des ORF als Propagandasender.

·         Türkisfunk: Das Vorgehen erinnert an die Übertragung des Parteitags der Jungen ÖVP samt Parteiwerbespot und Moderation im Jahr 2021, die mit der aktuellen Diskussion rund um eine mögliche Anklage gegen den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz gerechtfertigt wurde. Das Interesse der ORF-Gebührenzahler war mit nur 57 Aufrufen überschaubar.

·         Grünfunk: Vom Berater des Bundespräsidenten mit einem Salär von 77.500 Euro brutto pro Jahr sowie Auftragnehmer aus dem Ministerium „seiner“ grünen Parteigenossin Gewessler mit Volumina von 900.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021 sowie 400.000 Euro rund um das Sinnlos-Projekt „Klimarat“ ist die Karriere Lothar Lockls zum Stiftungsratsvorsitzenden des ORF auf „Sideletter-Basis“ sinnbildlich für den Zustand des ORF.

·         Partei-Bussibussi: Da es keine Unvereinbarkeit zwischen parteipolitischer Aktivität und ORF-Tätigkeit gibt, moderiert Vera Russwurm den Wahlkampfauftakt der ÖVP Niederösterreich, „ORF NÖ-Gärtner“ Johannes Käfer war gleich direkt im Unterstützungskomitee für ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner.

·         Unobjektiv: Die Medienbehörde KommAustria hat in einer Entscheidung festgehalten, dass der ORF gegen das Objektivitätsgebot verstoßen hat, indem er die Bezeichnung „blaue Regierungsbande“ verwendet hat.

·         Demokratievergessen: Statt Sondersitzungen des Parlaments im Hauptsender zu übertragen, verschiebt der ORF diese Berichterstattung just zu den dringlichen Tagesordnungspunkten der Opposition ins mediale Nimmerland ORF III.

·         Genderwahn: „Zuseher:Innen“, „Politiker:Innen“, „Soldat:Innen“: Bei diesen Wörtern halten ORF-Moderatoren vor dem Binnen-I in politisch korrekter Andacht seit zwei Jahren kurz inne. 66 Prozent – also zwei Drittel der Österreicher – lehnen die sogenannte gendergerechte Sprache ab. Nur 20 Prozent der Österreicher verwenden sie selbst.

·         Impfzwang: Noch vor dem Beschluss des Impfzwang-Gesetzes drohte der ORF-Chef von ÖVP-Gnaden Roland Weißmann Anfang Februar 2022 ungeimpften Mitarbeitern mit Gehaltsstreichung und Jobverlust, wenn sie keine Bescheinigung eines Amtsarztes über medizinische Gründe vorweisen konnten, warum die Impfung bei ihnen nicht durchgeführt werden kann.

·         Impflobbyismus: Im Stil einer Pressekonferenz der Bundesregierung sprachen im Dezember 2021 eine Moderatorin und mehrere sogenannte Experten live vom ORF übertragen über die Vorzüge einer Covid-19-Impfung von Kindern ab fünf Jahren. Produziert wurde die Sendung vom Verband der österreichischen Impfstoffhersteller, der – unter anderem – von den Covid-Impfstoff-Herstellern Astra-Zeneca, Johnson&Johnson, Moderna und Pfizer finanziert wird.

·         Vernaderung: „Wir haben Polizisten gesehen, die lachend Fotos mit Coronademonstranten machen und auch diesen Brief, den es gestern gegeben hat. Was tun sie mit diesen Polizisten, die Sympathien für Verschwörungstheorien, Coronaleugner, etc. haben?“ fragte die ORF-Redakteurin Simone Stribl in diskreditierender Art ÖVP-Innenminister Karner vor laufender Kamera.

·         Corona-Profiteure: Mehrere ORF-Stars haben sich laut der Transparenzdatenbank des Finanzministeriums die Krise vergolden lassen:

o   ORF-Moderator Christoph Grissemann ("Willkommen Österreich") erhielt als "Einzelunternehmer" insgesamt 57.000 Euro verteilt auf drei Jahre. Dirk Stermann erhielt in Summe sogar rund 58.241 Euro. 

o   Ö3- und Dancing-Stars-Moderator Andi Knoll kassierte laut Datenbank 19.900 Euro als Einmalzahlung.

o   "Was gibt es Neues"-Dauergast Viktor Gernot hatte während der Pandemie verkündet, von seinem Ersparten leben zu müssen – dabei kassierte er laut Datenbank 248.000 Euro an Corona-Hilfen.

o   "Dancing Stars"-Gewinnern Marika Lichter erhielt in zwei Tranchen satte 76.428 Euro.

o   "Wir sind Kaiser"-Star Robert Palfrader wurde fürstlich entlohnt: Er erhielt für die Jahre 2021 und 2022 rund 111.000 Euro.

o   188.837 Euro erhielt der Kabarettist Michael Niavarani als Einzelunternehmer. Die Niavarani & Hoanzl GmbH bekam in den Jahren 2021 und 2022 sogar über 2 Millionen Euro Coronahilfen.

 

Gerade weil Millionen Österreicher einer ungewissen Zukunft in Zeiten von Teuerung, Krieg und Inflation entgegenblicken, darf es beim ORF kein „weiter wie bisher“ geben. Die Zeichen stehen auf Veränderung.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, von den Plänen zur Einführung einer ORF-Steuer oder ORF-Haushaltsabgabe Abstand zu nehmen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antragssteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.