3172/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Meldung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten

 

Wieder einmal wurde eine Debatte über Teilzeitarbeit losgetreten. Anstatt, dass der Arbeitsminister die Kürzung von Sozial- und Familienleistungen für Teilzeitbeschäftigte vorschlägt, wäre es gut, einmal über konkrete Zahlen und Daten zu verfügen. Die derzeitigen Ergebnisse zu Teilzeitarbeit basieren je nach Quelle entweder auf den direkten Angaben von erwerbstätigen Personen oder auf Lohnzettelinformationen. Sie stammen aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (Stichprobenerhebung) sowie der Abgestimmten Erwerbsstatistik (Administrativdatenabgleich).

Aus dieser Erhebung zählte Österreich gut 4,3 Millionen Erwerbstätige im Jahr 2021. Rund 1,27 Millionen davon waren teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitquote lag bei 29,4 Prozent. Als teilzeitbeschäftigt gelten dabei jene Menschen, die weniger als 36 Stunden pro Woche arbeiten. Den Großteil der Teilzeitjobs verrichten Frauen. Nur 50,4 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten Vollzeit, knapp über eine Million Frauen waren 2021 in Teilzeit, aber nur 266.321 Männer.

Seit 2008 ist die Teilzeitquote bei Frauen von 42,1 Prozent auf 49,6 Prozent gestiegen. Angesichts der rasanten Zuwächse von Teilzeitarbeit sind Arbeitszeitdaten sowohl in der politischen als auch in der wissenschaftlichen Diskussion in vielfacher Hinsicht von größtem Interesse. In diesem Zusammenhang anzuführen sind beispielsweise das Ausmaß der Arbeitszeit als Indikator für die Arbeitsmarktintegration, die Bedeutung der Arbeitszeit bei der Analyse von Einkommens(verlaufs-)daten, die Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs von Maßnahmen des AMS oder die Differenzierung von Teilzeit und Vollzeit nach Beschäftigungsmerkmalen wie Qualifikation, beruflicher Position und Beschäftigungskontinuität. Aber auch für Fragestellungen wie „Working Poor“, Beschäftigungswachstum/-entwicklung, Beitragsgrundlagenwachstum/-entwicklung, die Analyse der Arbeitsproduktivität und ihrer Veränderung, Beobachtungen hinsichtlich branchen-, betriebsspezifischer und regionaler Unterschiede sowie geschlechtsspezifischer Entwicklungen sind verbesserte Datengrundlagen von zentraler Bedeutung.

Ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigung hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Sozialsystem: Je mehr Menschen in Teilzeit arbeiten, desto schwerer wird es, Österreichs Sozialsystem zu finanzieren und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist das auch für Betriebe wichtig, notwendiges Personal zu finden.

Fragen, wie beispielsweise aus welchen Gründen wird Teilzeit gearbeitet, wie viele Stunden werden tatsächlich gearbeitet, wer und in welchen Branchen wird Teilzeit gearbeitet, in welchen Bereichen werden fast nur Teilzeitjobs angeboten, gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land, usw, müssen beantwortet werden, bevor über Maßnahmen für mehr Vollzeitarbeit nachgedacht wird. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage mit einer gesetzlichen Meldeverpflichtung der Dienstgerber*innen über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer*innen zu übermitteln und alle sonstigen erforderlichen Schritte zu setzen, um die Meldung von Arbeitszeitdaten durch die Arbeitgeber*innen an den Dachverband der Sozialversicherungsträger rasch zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales