3175/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Erhaltung der Förderung von Weißklee als Monosaat

Untersaaten sind im Ökolandbau in der Unkrautbekämpfung kaum wegzudenken. Anders im konventionellen Anbau, wo dieses alte pflanzenbauliche Wissen in den letzten Jahrzehnten häufig in Vergessenheit geraten ist. Aktuell rücken die Untersaaten aber auch dort wieder verstärkt in den Blickpunkt.

Die Weißkleeuntersaat und die folgende Begrünung (wenn kein Umbruch vorgenommen wird) ist in Österreich traditionell überliefert. Die Weißkleegeige wurde einst nur mit Weißklee betrieben, da Entmischung drohte. Daher war und ist die Weißkleeuntersaat in Monosaat zwar traditionell – sie wird aber im neuen österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL 2023) völlig unverständlicherweise nicht mehr anerkannt bzw. gefördert.

Die Weißkleeuntersaat sollte im ÖPUL weiterhin als Monosaat ermöglicht werden, denn ihr Nutzen ist nicht nur für Bio-Betriebe enorm. Auch konventionelle landwirtschaftliche Betriebe profitieren von Weißklee. Auch ins Grünland kann nach einem Schnitt gut Weißklee eingestreut werden.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, im Rahmen der Agrarförderungen die Förderung von Weißklee als Monosaat vorzusehen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft