3176/A XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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Antrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988 wird wie folgt geändert:
Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:
"5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt."
Vollzeitbonus: Vollzeit muss sich steuerlich wieder auszahlen
Vollzeit zu arbeiten, muss sich steuerlich wieder auszahlen. Denn keine Gruppe wurde in den letzten Jahren bei Abgaben-/Steuerentlastungen so sehr vernachlässigt wie die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten. Der Fokus lag nämlich auf einer Verschärfung der Abgabenprogression, was sogar zu gestaffelten Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung führte. Zudem zogen es die Regierungen vor, verstärkt bei den unteren Einkommensstufen entlastet, die oberen wurden jedoch nur nachrangig und minimal entlastet. Dieser Umstand hat den Teilzeittrend zusätzlich gefördert. Dabei wurde völlig übersehen, dass es speziell die Gruppe die Vollzeitbeschäftigten ist, die den wesentlichen Beitrag leistet, um den Sozialstaat zu finanzieren. Gleichzeitig verstärkt sich in den nächsten der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel, der für einen Rekordwert an offenen Stellen sorgt. Es ist unverantwortlich, diesem volkswirtschaftlich gefährlichen Trend weiterhin mit einer Fülle an Teilzeitanreizen entgegen zu treten. Eine Maßnahme gegen diesen Trend muss daher ein Anreiz zu mehr Vollzeit sein. Konkret soll diesem Antrag nach für jedes Monat Vollzeitbeschäftigung ein 100 Euro Absetzbetrag gutgeschrieben werden - "Vollzeitabsetzbetrag" bzw. "Vollzeitbonus". Vor allem jüngere Beschäftigte, die oft noch keine Kinder haben und in der Phase des Vermögensaufbaus sind, würden besonders davon profitieren, da diese tendenziell Vollzeit arbeiten, oft sogar noch darüber hinaus. Insgesamt profitieren bei einer Annahme dieses Antrag sofort drei Millionen Vollzeitbeschäftigte. Künftig sogar nach mehr, da der Vollzeitbonus weitere Beschäftigte steuerlich überzeugen wird, (in Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels) auf Vollzeit aufzustocken.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.