3186/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel muss Einhalt geboten werden!

 

 

 

Der Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel muss Einhalt geboten werden!

 

Wie der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission COM (2022) 304 festhält, bieten gesunde Ökosysteme Ernährungssicherheit und stellen Nahrungsmittel und sauberes Wasser zur Verfügung.[1]

 

Der Verordnungsvorschlag führt außerdem an:

 

Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist noch deutlicher geworden, wie wichtig die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme sind. Angesichts des Anstiegs der Rohstoffpreise und der Besorgnis hinsichtlich der weltweiten Ernährungssicherheit müssen Schwachstellen wie die Abhängigkeit von Einfuhren beseitigt und der Übergang zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen beschleunigt werden.[2]

 

Obwohl die EU-Kommission in dem Verordnungsvorschlag den „Schutz von Insekten, insbesondere einheimischen und bestäubenden Insekten[3] anführt, ist selbige erst zu Jahresbeginn 2023 mit einer Durchführungsverordnung aufgefallen, welche die Hausgrille und den Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel zulässt.[4]

 

 

Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der Firma Ynsect NL B. V. in den Verkehr gebracht werden und können folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden: Getreideriegel, Brot und Brötchen, verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen (trocken) für Backwaren, getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren, gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis, Gerichte auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, ‚gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)‘ oder ‚getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)‘.[5]

 

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst von der Firma Cricket One Co. Ltd. in den Verkehr gebracht werden und kann in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren, Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".[6]

 

Damit nicht genug, kündigte die EU-Kommission sogleich weitere Insekten als zukünftige Nahrungsquelle für Europäer an: „Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.[7] Die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel ist kein Ausdruck eines gesunden Ökosystems und einer auf diesem basierenden Ernährungssicherheit.

 

Es ist abzulehnen, dass hinkünftig jeder Konsument beim Kauf von Brot oder Backwaren die Inhaltsstoffe dahingehend untersuchen muss, ob Grillen oder Getreideschimmelkäfer beigemengt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird.

 

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig gegen derartige EU-Durchführungsverordnungen Stellung zu beziehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.

 



[1] COM (2022) 304 final, S. 1

[2] COM (2022) 304 final, S. 1-2

[3] COM (2022) 304 final, S. 2

[4] https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel-erlaubt;art17,3778843

[5] https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-Getreideschimmelkaefer-als

[6] https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-Getreideschimmelkaefer-als

[7] https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel-erlaubt;art17,3778843