3190/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lehramtsstudierende als Lehrerinnen und Lehrer

 

Im Schuljahr 2021/22 waren an Österreichs Schulen 1.386 Studierende mit Sonderverträgen als Lehrkräfte tätig. Das zeigt eine Statistik der "Lehrpersonen, welche die Anstellungserfordernisse nicht zur Gänze erfüllt haben" in der Anfragebeantwortung 11581/AB vom 13.09.2022. Darunter sind laut Anfragebeantwortung Lehrpersonen zu verstehen, die das für ihre Verwendung geforderte Lehramtsstudium nicht abgeschlossen haben. Angesichts des zunehmenden Lehrkräftemangels liegt diese Zahl im aktuellen Schuljahr vermutlich noch höher. 

Dieser vorzeitige Berufseinstieg ist doppelt problematisch:

Das BMBWF und die Hochschulen arbeiten derzeit an einer Reform des Lehramtsstudiums, deren Kern eine Verkürzung des Bachelorstudiums von vier auf drei Jahre bilden soll (vgl. z.B. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2169943-Was-sich-im-Lehramtsstudium-aendern-soll.html). Das wird dazu führen, dass junge, neue Lehrkräfte bereits ein Jahr früher als bisher mit einem regulären Vertrag in die Schulen kommen. Seitens der Universitäten wird das kritisiert (vgl. z.B. https://www.derstandard.at/story/2000143288235/unis-wollen-dass-bei-verkuerztem-lehramtsstudium-erst-mit-master-unterrichtet). 

Diesem drohenden Qualitätsverlust durch Verkürzung sollten andere Maßnahmen gegenübergestellt werden, die die Qualität der Ausbildung und des Berufseinstiegs gegenüber dem Status Quo verbessern. Dafür gibt es mehrere denkbare Ansätze:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der geplanten Reform des Lehramtsstudiums die Qualität der Rahmenbedingungen im Bachelor- und Masterstudium verbessert wird und dass die Möglichkeit unterbunden wird, bereits während des Bachelorstudiums mit Sondervertrag als Lehrperson an Schulen eingesetzt zu werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.