Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag.
Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Qualitätsvoller
Quereinstieg ins Lehramt
Im Vorjahr ist - mit Wirksamkeit ab dem
Schuljahr 2023/24 - für berufserfahrene Absolvent:innen zahlreicher
Studienrichtungen die Möglichkeit geschaffen worden, im Bereich der
Allgemeinbildung als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin in den
Lehrer:innenberuf einzutreten. Dies ist in zweifacher Hinsicht zu
begrüßen: Erstens stellen Lehrkräfte mit anderen
Berufserfahrungen eine Bereicherung für die allgemeinbildenden Schulen dar
und zweitens helfen sie, den Lehrkräftemangel einzudämmen.
Trotz dieser grundsätzlich positiven
Einschätzung der neuen Quereinstiegsmöglichkeiten, muss sorgsam auf
eine hohe Qualifikation der neuen Lehrkräfte geachtet werden, damit die
Unterrichtsqualität gesichert ist und die Schülerinnen und
Schüler von fachlich, didaktisch und pädagogisch kompetenten
Lehrpersonen profitieren können. Gleichzeitig ist auch zu bedenken, wie
das Interesse für den Quereinstieg nachhaltig aufrecht erhalten werden kann,
wenn möglicherweise Einmaleffekte im Zuge der Neueinführung vorbei
sind und das Potenzial jener, die schon auf diese Möglichkeit gewartet
haben, abgeschöpft ist.
Im Hinblick auf diese Herausforderungen sind
vor allem zwei Aspekte des Quereinstieg-Modells derzeit nicht optimal
gelöst:
- Die Schritte zum Quereinstieg sind zeitlich
so strukturiert, dass die neuen Lehrer:innen schon Unterrichtsstunden
halten und Klassen übernehmen, bevor sie jegliche
pädagogisch-didaktische Grundausbildung erhalten haben. Der
viersemestrige Hochschullehrgang für den Quereinstieg beginnt erst
einige Wochen nach Schulbeginn im selben Semester, in dem bereits der
Berufseintritt erfolgt. Das ist für die Quereinsteiger:innen
belastend und für die Schüler:innen eine Zumutung. Das Minimum
an didaktischer Grundausbildung, das vor Schulstart absolviert werden
sollte, ist ein intensiver Sommerferien-Block wie im Teach for Austria
Modell.
- Für die Gehaltseinstufung der
Quereinsteiger:innen werden in anderen Bereichen absolvierte Berufsjahre
nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass der Quereinstieg
für Personen, die in ihrem Erstberuf erfolgreich waren und nicht mehr
am Anfang ihrer Laufbahn stehen, finanziell unattraktiv ist. Damit es hier
nicht zu einer negativen Selektion kommt und damit der Quereinstieg einen
gewichtigeren Beitrag gegen den Lehrer:innenmangel leisten kann, sollten
die Anrechnungmöglichkeiten erheblich verbessert werden. Das Budget
dafür müsste vorhanden sein, da ja in den nächsten Jahren
besonders viele ältere Lehrkräfte in Pension gehen, die in den
höchsten Gehaltsstufen angelangt waren. Außerdem sind die
Informationen bezüglich Gehaltseinstufung derzeit schwer
zugänglich: Bewerber:innen erhalten die Auskunft, dass die Einstufung
erst im Zuge der Ausstellung des Dienstvertrags festgelegt wird, was
gerade für Quereinsteiger:innen, die oft schon Familie oder andere
finanzielle Verpflichtungen haben, zu spät ist.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Forschung, wird aufgefordert, bezüglich Quereinstieg in den
Lehrer:innenberuf dafür Sorge zu tragen, dass
- die pädagogische
Ausbildung vorgezogen wird: Quereinsteiger:innen sollen jenen Teil
des Hochschullehrgangs, der die pädagogisch-didaktische
Grundausbildung umfasst, jedenfalls vor Beginn ihrer
Unterrichtstätigkeit absolvieren, etwa in den Sommerferien.
- die Einstufung transparent
gemacht wird: das erzielbare Gehalt soll bereits vor der Bewerbung
unkompliziert ersichtlich sein.
- die Anrechnung fair und
attraktiv gestaltet wird: Quereinsteiger:innen sollen die Jahre nach
Abschluss ihres Erststudiums, in denen sie berufstätig waren, auf die
Einstufung ins Lehrer:innen-Gehaltsschema angerechnet bekommen.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.