3192/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wechsel zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe ermöglichen

 

In Österreich finden rechtliche Anpassungen zur Gleichstellung von Homosexuellen trotz aller gesellschaftlichen Realitäten immer nur mit gewissen Verzögerungen statt. Erst 2002 wurde der letzte homophobe Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, anstatt über die Ehe für Alle zu diskutieren, wurde 2009 mit der eingetragenen Partnerschaft eine eigene - zunächst diskriminierende - Form der Lebensgemeinschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt (1).

Mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurde die Ehe für Alle 2017 geöffnet (2), ab 2019 war die Begründung gleichgeschlechtlicher Ehen möglich und im Juli desselben Jahres verkündete die Parlamentskorrespondenz, dass die "letzten Hürden bei der Ehe für alle" beseitigt wurden (3). Relikte der Diskriminierung, die durch den Unterschied von eingetragener Partnerschaft und Ehe entstanden sind, bestehen jedoch fort. So ist es für gleichgeschlechtliche Paare, die vor der Eheöffnung eine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, bis heute nicht möglich, eine Ehe zu begründen (4). 

Grundsätzlich scheint dieser verfassungswidrige Zustand schon früh aufgefallen zu sein, immerhin wurde durch das Innenministerium schon im Dezember 2018 - also vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen - an alle Ämter der Landesregierungen ein Empfehlungsschreiben versendet, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht als Hindernis zur Ehebegründung angesehen werden müsste (5). In diesem Schreiben schwingt mit dem Verweis auf "allfällige legistische Klarstellung" auch die Hoffnung auf eine derartige Klarstellung durch den Gesetzgeber hin, seitens BMI und dem damaligen BMVRDJ wurde davon ausgegangen, dass der Verfassungsgerichtshof keine Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft verlangte, um eine Ehe begründen.

Entgegen der Erwartungen der damaligen Behörden kam es allerdings nie zu einer derartigen Anpassung. Laut Regierungsprogramm sollen zwar Ehe- und Familienrecht weiterentwickelt werden (6), in diesem spezifischen Problemfall benötigt es aber nicht einmal eine gesamthafte Weiterentwicklung, sondern lediglich eine einfache Klarstellung. Denn nach derzeitiger Rechtslage müsste die Lebensgemeinschaft für mindestens sechs Monate unheilbar zerrüttet sein, damit sie einvernehmlich gelöst und somit eine Ehe eingegangen werden kann - wenn ein Paar heiraten möchte. Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft und die Begründung einer Ehe stehen also entweder in direktem Konflikt zu einander oder verlangen eine offensichtliche Lüge des betroffenen Paares (7). Die Justizministerin ist daher gefordert, dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der der verfassungswidrige Zustand für die Betroffenen beendet wird.

Möglich wäre sowohl eine Änderung des §9 Ehegesetz, als auch die Einführung eines neuen Auflösungsgrundes für eingetragene Partnerschaften, die kein tatsächliches Ende derselben voraussetzt. Der tatsächliche Weg der Novellierung wird für Betroffene wohl kaum einen Unterschied machen, klar ist nur: Es braucht eine gesetzliche Änderung.

  1. https://www.familienrechtsinfo.at/eherecht/eingetragene-partnerschaft/#:~:text=Die%20eingetragene%20Partnerschaft%20ist%20seit,in%20Anwesenheit%20beider%20Partner*innen.
  2. https://www.vfgh.gv.at/medien/Ehe_fuer_gleichgeschlechtliche_Paare.de.php
  3. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2019/pk0764
  4. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001871
  5. https://gemeindebund.at/website2020/wp-content/uploads/2020/07/ehe_fuer_alle_empfehlungsschreiben_bmi.pdf
  6. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf
  7. https://www.diepresse.com/6007239/eheverbot-wenn-man-schon-verpartnert-ist

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu zuleiten, mit der ein Wechsel von einer eingetragenen Partnerschaft zu einer Ehe möglich wird."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.