3193/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Handelsprivilegien an Rückführungsabkommen koppeln
Der gegenwärtige Zustand des europäischen Asylsystems ist nicht zufriedenstellend. Insbesondere bei den Rückführungen besteht Verbesserungsbedarf: 2018 definierte die EU-Kommission das Ziel, 70% der abgelehnten Asylwerber:innen in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Davon war man aber stets weit entfernt, seitdem wurden im EU-Durchschnitt nämlich nie mehr als 30% erreicht. Einen Baustein zur Verbesserung der Situation bildet daher der Ausbau von Rückführungsabkommen. Für die effiziente Rückführung von Personen, die kein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz haben, sind Rückführungsabkommen notwendig. Rückführungsabkommen stellen sicher, dass Staaten ihre jeweiligen Staatsbürger:innen im Falle einer rechtskräftig negativen Entscheidung im Asylverfahren auch zurücknehmen. Schließlich weigern sich mehrere Staaten, ihre Staatsbürger:innen zurückzunehmen, obwohl es grundsätzlich die völkerrechtliche Verpflichtung dazu gibt. Es gilt daher alle Hebel zu nutzen, damit Österreich bzw. die EU Rückführungsabkommen mit Drittstaaten abschließt. Einen bislang unterschätzten Hebel bilden Handelsabkommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Außenminister, wird aufgefordert, sich bei Verhandlungen
rund um Rückführungsabkommen mit Drittstaaten verstärkt für
die Streichung von Handelsprivilegien von jenen Drittstaaten einzusetzen, mit
denen Rückführungsabkommen nicht zustande kommen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.